ist nicht jederzeit voll geladen. Daher ist die
Ladespannung verbraucherabhängig auf 2,25 V–
2,30 V x Anzahl der Zellen in Abstim mung mit
dem Batterie hersteller einzustellen.
Baureihe
ladespannung/Zelle
GroE, OPzS-LA, Energy Bloc
OGi-LA Block/Zellen
OCSM-LA
Tabelle 2: Erhaltungsladespannung
b) Umschaltbetrieb
Beim Laden ist die Batterie vom Verbraucher
getrennt. Die Ladespannung kann gegen Ende
der Ladung 2,6 V - 2,75 V x Anzahl der Zellen
betragen. Das Laden ist zu überwachen (siehe
Pkt. 2.4, 2.5 und 2.6)! Nach Erreichen des Voll-
ladezustandes ist die Ladung zu beenden oder
auf Erhaltungsladen gemäß Pkt. 2.3 zu schal-
ten.
c) Batteriebetrieb (Lade- /Entladebetrieb)
Der Verbraucher wird nur aus der Batterie ge-
speist. Hierbei kann die Ladespannung der Bat-
terie gegen Ende der Ladung 2,6 V - 2,75 V x
An zahl der Zellen betragen. Das Laden ist zu
überwachen (siehe Pkt. 2.4, 2.5 und 2.6)! Nach
Erreichen des Vollladezustandes ist die Ladung
abzuschalten. Die Batterie kann je nach Bedarf
auf den Verbraucher geschaltet werden.
2.3 Erhalten des Vollladezustandes
(Erhaltungsladen)
Es sollten Geräte mit den Festlegungen nach
DIN 41773 benutzt werden. Sie sind so einzu-
stellen, dass die mittlere Zellenspannung dem
Wert in Tabelle 2 entspricht. Die Elektro lyt dichte
sollte über längere Zeit nicht sinken.
2.4 Ausgleichsladung
Wegen möglicher Überschreitungen der zuläs-
sigen Verbraucherspannungen sind entspre-
chende Maßnahmen zu treffen, z.B. Abschalten
der Verbraucher.
Eine Ausgleichsladung ist nach einer Tiefentla-
dung und/oder nach ungenügenden Ladungen
erforderlich. Sie können wie folgt durchgeführt
werden:
– Mit konstanter Spannung von max.
2,4 V/Zelle bis zu 72 Stunden,
– mit I- oder W-Kennlinie gem. Pkt. 2.6.
Bei Überschreiten der max. Temperatur von 55
°C ist das Laden zu unterbrechen oder vo rüber-
gehend auf Erhaltungsladen zu schalten, damit
die Temperatur absinkt. Das Ende der Aus-
gleichs ladung ist erreicht, wenn die Elektrolyt-
dichten und die Zellenspannungen innerhalb von
2 Stunden nicht mehr ansteigen (2 h-Kriterium
gilt nur beim Laden mit I- bzw. W-Kennlinie).
2.5 Überlagerte Wechselströme
Während des Wiederaufladens bis 2,4 V/Zelle
gemäß den Betriebsarten Punkt 2.2 darf der Ef-
fektivwert des Wechselstromes zeitweise max.
10 A je 100 Ah Nennkapazität betragen. Nach
dem Wiederaufl a den und dem Weiterladen
(Erhaltungsladen) im Bereitschaftsparallelbetrieb
oder Pufferbetrieb darf der Effektivwert des
Wechselstromes 5 A je 100 Ah Nennkapazität
nicht überschreiten.
2.6 Ladeströme
Im Bereitschaftsparallelbetrieb oder Pufferbe trieb
(IU-Ladeverfahren) mit Spannungen bis zu
2,4 V/Zelle sind die Lade ströme nicht begrenzt
(Richtwerte 10 A bis 35 A je 100 Ah Nennkapa zi-
tät). Beim Ladeverfahren mit I- oder W-Kennlinie
werden 2,4 V/Zelle überschritten, verbunden mit
höherer Wasserzersetzung. Die in der nachfol-
genden Tabelle angegebenen Ladeströme je
100 Ah Nennkapazität dürfen nicht überschritten
werden.
Lade-
verfahren
Erhaltungs -
IU-Kennlinie*
)
I-Kennlinie
2,23 V
2,25 V
W-Kennlinie
Tabelle 3: Zulässige Ladeströme pro 100 Ah
Nennkapazität, *
2.7 Temperatur
Der empfohlene Betriebstemperaturbereich für
Bleibatterien beträgt 10 °C bis 30 °C. Alle techni-
schen Daten gelten für die Nenntemperatur
20 °C. Der ideale Betriebstemperaturbereich
beträgt 20 °C ± 5 K. Höhere Temperaturen ver-
kür zen die Brauchbarkeitsdauer. Niedrigere
Temperaturen verringern die verfügbare Kapazi-
tät. Das Überschreiten der Grenztemperatur von
55 °C ist unzulässig.
2.8 Temperaturabhängige Ladespannung
Innerhalb der Betriebstemperatur von 10 °C bis
30° C ist eine temperaturabhängige Anpassung
der Ladespannung nicht erforderlich. Bei Tem-
pe raturen kleiner als 10 °C oder größer 30 °C soll
eine temperaturabhängige Anpas sung der Lade-
spannung erfolgen.
Der Temperaturkorrekturfaktor beträgt -0,004 V/
Zelle je K. Dabei dürfen 2,4 V/Z nicht überschrit-
ten und 2,15 V/Z (OCSM: 2,17 V/Z) nicht unter-
schritten werden.
2.9 Elektrolyt
Der Elektrolyt ist verdünnte Schwefelsäure. Die
Nennelektrolytdichte ± 0,01 kg/l (gemäß techn.
Daten) bezieht sich auf 20 °C im vollgeladenen
Zustand und maxima lem Elektrolytstand. Höhere
Temperaturen verringern die Elektrolytdichte, tie-
fere Temperaturen erhö hen die Elek tro lytdichte.
Der zugehörige Korrek tur faktor beträgt
-0,0007 kg/l je K.
Beispiel: Elektrolytdichte von 1,23 kg/l bei 35 °C
entspricht einer Dichte von 1,24 kg/l bei 20 °C.
bzw. Elektrolytdichte von 1,25 kg/l bei 5 °C ent-
spricht einer Dichte von 1,24 kg/l bei 20 °C.
3. Batteriepflege und Kontrolle
Der Elektrolytstand ist regelmäßig zu prüfen. Ist
dieser auf die untere Elektrolytstandsmarke ab-
gesunken, muss gereinigtes Wasser gem. DIN
43530 Teil 4 (max. Leitfähigkeit 30 µS/cm) nach-
gefüllt werden. Die Batterie ist sauber und tro-
cken zu halten, um Kriechströme zu vermeiden.
Die Reinigung der Batterie sollte gemäß ZVEI-
Merkblatt „Reinigung von Batterien" durchge-
führt werden. Kunststoffteile der Batterie, insbe-
sondere Zellengefäße, dürfen nur mit Wasser
ohne Zusatz gereinigt werden.
Mindestens alle 6 Monate sind zu messen
und aufzuzeichnen:
• Batteriespannung
• Spannung einiger Zellen/Blockbatterien
• Elektrolyttemperatur einiger Zellen
• Elektrolytdichte einiger Zelle
Weichen Zellenspannungen von der durch schnitt-
lichen Erhaltungsladespannung (s. Tabelle 2) um
mehr als + 0,1 V bzw. - 0,05 V ab (Blöcke s. Tabel-
le 4), und/oder weichen die Elektrolyt dichten der
Zellen eines Batteriestranges um mehr als
- 0,01/+ 0,02 kg/l (Richtwerte) vom Mittelwert ab,
so ist der Kundendienst anzufordern.
Tole-
4V-
ranz
Block
+
0,14 V
-
0,07 V
Tabelle 4: Zulässige Abweichungen von der
durchschnittlichen Erhaltungsladespannung
für Blockbatterien
Baureihe
Zellen-
GroE
OGi, OPzS,
span-
OCSM,
nung
Energy Bloc
(OGi-LA Block)
10 A bis 35 A
bis 2,40 V
6,5 A
5,0 A
2,60 V-
2,75 V
9,0 A
7,0 A
bei 2,40 V
4,5 A
3,5 A
bei 2,65 V
)
= empfohlene Richtwerte
6 V-
10 V-
12 V-
Block
Block
Block
0,17 V
0,22 V
0,24 V
0,09 V
0,11 V
0,12 V
Jährlich sind zu messen und aufzuzeichnen:
• Spannung aller Zellen/Blockbatterien
• Elektrolyttemperatur aller Zellen
• Elektrolytdichte aller Zellen
Jährliche Sichtkontrolle:
• Der Schraubverbindungen
• Ungesicherte Schraubverbindungen sind auf
festen Sitz zu prüfen
• Batterieaufstellung bzw. -unterbringung
• Be- und Entlüftung des Batterieraumes
4. Prüfungen
Prüfungen müssen gemäß DIN EN 60896-11
durchgeführt werden. Sonder-Prüfanweisungen,
z.B. nach DIN VDE 0107 und DIN EN 50172, sind
zusätzlich zu beachten.
Kapazitätstest
Um sicherzustellen, dass die Batterie vor einem
Kapazitätstest (z.B. Abnahmetest in der Anlage)
voll geladen ist, können folgende IU-Lade-
verfahren angewendet werden:
Möglichkeit 1: Ladespannung gem. Tabelle 2,
≥ 72 h.
Möglichkeit 2: 2,40 V/Z, ≥ 16 h (max. 48 h), ge-
folgt von Laden gem. Punkt 2.3,
≥ 8 h.
Der verfügbare Ladestrom sollte 10 bis 35 A/
100 Ah Nennkapazität betragen.
5. Störungen
Werden Störungen an der Batterie oder der La-
deeinrichtung festgestellt, ist unverzüglich der
Kundendienst anzufordern. Messdaten gemäß
Punkt 3 vereinfachen die Fehlersuche und die
Störungsbeseitigung. Ein Servicevertrag, z.B.
mit Exide Technologies, erleichtert das rechtzei-
tige Erkennen von Fehlern.
6. Lagern und Außerbetriebnahme
Werden Zellen bzw. Batterien für längere Zeit
gelagert bzw. außer Betrieb genommen, so sind
diese vollgeladen in einem trockenen frostfreien
Raum unterzubringen.
Um Schäden zu vermeiden, können folgende
Ladebehandlungen gewählt werden:
1. Vierteljährliches Nachladen nach Pkt. 2.4.
Bei mittleren Raumtemperaturen von mehr
als der Nenntemperatur können kürzere
Abstände erforderlich sein.
2. Erhaltungsladen nach Punkt 2.3.
7. Transport
Die Zellen/Blockbatterien müssen aufrecht
transportiert werden. Zellen/Blockbatterien, die
in keiner Weise Schäden aufweisen, werden
nach der Gefahr gut verordnung Straße (ADR)
bzw. Gefahr gut ver ordnung Eisenbahn (RID)
nicht als Gefahrgut befördert. Sie müssen gegen
Kurzschluss, Rut schen, Umfallen oder Beschä-
di gung gesichert sein. Blockbatterien können in
geeigneter Weise, gesichert auf Palette, gesta-
pelt werden (ADR bzw. RID, Sondervorschrift
598). Paletten dürfen nicht gestapelt werden. An
den Versandstücken dürfen sich von außen kei-
ne gefährlichen Spuren von Säure befinden.
Zellen/Blockbatterien, deren Gefäße undicht
bzw. beschädigt sind, müssen als Gefahrgut der
Klasse 8, UN-Nr. 2794, verpackt und befördert
werden.
Um das Risiko irgendeines Ereignisses wie
Feuer etc. zu verhindern, müssen für Lufttransport
Batterien, die Teil irgendeines Gerätes sind, an
ihren Polen abgeklemmt und diese gegen
Kurzschluss geschützt werden.
8. Technische Daten
Die Nennspannung, die Anzahl der Zellen, die
Nennkapazität (C
= C
) und der Typ der Batte-
10
N
rie sind dem Typschild zu entnehmen. Andere
Kapazitäten (C
) bei verschiedenen Entladeströ-
n
men (I
) mit den entsprechenden Entladezeiten
n
(t
) können anhand der Tabellen 8.1.1-8.1.5 ent-
n
nommen werden.
3
de