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2.
Sicherheitshinweise
GEFAHR! Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
● Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber zu beurteilen, welche Gefährdungen für die
Beschäftigten mit der Arbeit verbunden sind und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes er
forderlich sind. Beachten Sie hierzu die Hinweise der Berufsgenossenschaft für gewerbliche Kü
chen!
● Der Arbeitgeber muss die persönlichen Schutzausrüstungen benennen und bereitstellen.
WARNUNG! Verletzungsgefahr
● Vorsicht während des Betriebes ist das Gerät heiß!
● Verbrennungsgefahr! Der Heizstrahler wird während des Betriebes heiß!
● Vorsicht beim Entnehmen des Lochblecheinsatztes, der Lochblecheinsatz ist heiß!
● Bei Verwendung des Gerätes im Speisen-Ausgabebereich, muss der Heizstrahler geschützt wer
den, so dass dieser vom Gast nicht berührt werden kann!
GEFAHR! Brandgefahr
● In der Umgebung des Heizstrahlers dürfen sich keine brennbaren Materialien und Gegenstände
befinden!
ACHTUNG! Beschädigungsgefahr
● Das Gerät nicht mit Wasserleitungsschlauch, Hochdruckreiniger, Dampf-Hochdruckreiniger oder
Dampfreiniger abspritzen bzw. reinigen!
● Frontblenden und Geräteverkleidungen nicht mit Schaumreiniger einsprühen! Der Schaum
reiniger dringt in kleinste Ritzen und zerstört die Elektrik und Elektronik!
● Nach längeren Stillstandzeiten das Gerät durch einen autorisierten Kundendienst auf Funktions
tüchtigkeit überprüfen lassen.
● Wenn Sie Betriebsstörungen nicht anhand Seite 10 Kapitel 7. "Störungen und Abhilfe" beseitigen
können, das Gerät ausschalten und den Kundendienst benachrichtigen.
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