Bäume fällen
• Wird von zwei oder mehreren Personen gleichzeitig zugeschnitten und gefällt, so sollte
der Abstand zwischen den fällenden und zuschneidenden Personen mindestens
die doppelte Höhe des zu fällenden Baumes betragen. Beim Fällen von Bäumen
ist darauf zu achten, dass andere Personen keiner Gefahr ausgesetzt werden, keine
Versorgungsleitungen getroffen und keine Sachschäden verursacht werden.
• Sollte ein Baum mit einer Versorgungsleitung in Berührung kommen, so ist das
Energieversorgungsunternehmen sofort in Kenntnis zu setzen.
• Bei Sägearbeiten am Hang sollte sich der Bediener der Kettensäge im Gelände oberhalb
des zu fällenden Baumes aufhalten, da der Baum nach dem Fällen wahrscheinlich bergab
rollen oder rutschen wird.
• Vor dem Fällen sollte ein Fluchtweg geplant und wenn nötig freigemacht werden. Der
Fluchtweg sollte von der erwarteten Falllinie aus schräg nach hinten wegführen. (Abb. 9).
Vor dem Fällen ist die natürliche Neigung des Baumes, die Lage grösserer Äste und die
Windrichtung in Betracht zu ziehen, um die Fallrichtung des Baumes beurteilen zu
können. Schmutz, Steine, lose Rinde, Nägel, Klammern und Draht sind vom Baum zu
entfernen.
Fluchtweg
Fällrichtung
Gefahrenzone
Gefahrenzone
Fällbeschreibung: Fluchtwege
Fluchtweg
Abb.10