3. Besondere Bedingungen für die Verwendung
11) Die Lesbarkeit der Kennzeichnung muss während der Dauer der
Verwendung, jedoch mindestens während eines Prüfzeitraums
von drei Jahren kontrolliert werden. Sollte die Lesbarkeit
beeinträchtigt sein, den Hersteller bitten, die Kennzeichnung zu
erneuern.
12) Das Verpackungsmaterial und der Trockenbeutel dürfen aufgrund
von potenziellen Zündgefahren (z. B. statische Entladung) nicht im
explosionsgefährdeten Bereich aufbewahrt werden.
13) Zulässiger Betriebsdruck am Tauchschaft: max. 25 bar [360 psi],
statisch
WIKA-Zusatz-Betriebsanleitung Typ 55 (ATEX)
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