Auslasshöhe der verbrennungsprodukte
Die Auslasshöhe wird bestimmt, indem die minimale höhe zwischen Dachaußenhaut und dem unteren Punkt des Querschnitts zum Auslass der
Rauchgase in die Atmosphäre gemessen wird; diese höhe muss außerhalb der Rückflusszone und in ausreichendem Abstand von hindernissen
sein, die den Ausstoß der Verbrennungsprodukte verhindern oder erschweren, bzw. von Öffnungen oder zugänglichen Bereichen.
Rückflusszone
Die Auslasshöhe muss außerhalb der Rückflusszone liegen, die anhand der folgenden hinweise berechnet wird.
In Firstnähe gilt die geringere der beiden.
Mindestabstand für Auslasshöhe
Mindestabstand für die Auslasshöhe über geneigtem Dach (
bezeichnung
c
a
Der Auslass eines Schornsteins/Rohreinzug-Systems darf sich nicht in der Nähe von hindernissen befinden, die Verwirbelungen
erzeugen und/oder die ordnungsgemäße Abführung der Verbrennungsprodukte und die auf dem Dach auszuführenden
Wartungsarbeiten behindern könnten.
Prüfen, ob andere Schornsteinköpfe oder Dachluken und Gauben vorhanden sind.
AnfOrDerungen An PrODuKte für Die rAuchgASAbzugSAnLAge
temperaturklasse
Bei Pellet-Geräten sind Temperaturklassen unter T200 nicht zulässig.
rußbrandbeständigkeitsklasse
Bei Rauchgasabzugsanlagen für Geräte, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, ist Rußbrandbeständigkeit erforderlich,
daher muss die Gebrauchsbestimmung mit dem Buchstaben G angegeben sein, gefolgt vom Abstand von brennbaren
Materialien in Millimetern (XX) (gemäß UNI EN 1443).
Bei Pellet-Geräten müssen die Rauchgasabzugsanlagen luftdicht sein; wenn Elemente mit doppelter Gebrauchsbestimmung
(G und O, mit oder ohne Elastomerdichtung) für den Anschluss des Geräts an den Schornstein benutzt werden, muss der für
die Gebrauchsbestimmung G angegebene Mindestabstand XX in Millimeter eingehalten werden; bei einem Rußbrand müssen
die ursprünglichen Bedingungen wiederhergestellt werden (Austausch der beschädigten Dichtungen und Elemente und
Reinigung der weiter verwendeten).
zündprüfungen
Der Betrieb des Geräts muss durch eine Zündprüfung geprüft werden, d. h.:
für Geräte mit mechanischer Brennstoffzufuhr muss die Zündphase zu Ende geführt und geprüft werden, ob der Betrieb
für die nächsten 15 min sowie das Abschalten ordnungsgemäß verlaufen;
130
a
a
beSchreibung
In 90° gemessener Abstand von der Dachoberfläche
höhe über Dachfirst
90°
90°
ß
ß
c
c
>10°)
ß
einzuhALtenDer AbStAnD (MM)
| DeutSch
1300
500