Gebrauchsanweisung; Technische Daten; Truma Hersteller Garantieerklärung - Truma Ultraheat Mode D'emploi

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Gebrauchsanweisung

Vor Inbetriebnahme unbedingt Gebrauchsanweisung
und „Wichtige Bedienungs hinweise" beachten! Der Fahr-
zeughalter ist dafür verantwortlich, dass die Bedienung des
Gerätes ordnungsgemäß erfolgen kann.
Bedienteil mit Raumthermostat
c
230 V ~
a = Drehschalter „Aus"
b = Drehschalter „Ein"
Leistungsstufe: 500 – 1000 – 2000 W
c = Drehknopf für Raumtemperatur
(durch grüne Kontrolllampe „Betrieb" beleuchtet)
Inbetriebnahme
Vor dem Einschalten unbedingt darauf achten, dass
die Absicherung der Stromversorgung des Camping-
platzes den eingestellten Leistungsstufen (b) entspricht
(siehe „Technische Daten").
Wichtig
Das Stromeinspeisungskabel für den Caravan muss vollstän-
dig von der Kabeltrommel abgewickelt werden.
Zum Einschalten Drehschalter auf die gewünschte Leistungs-
stufe stellen (b).
Gewünschte Raumtemperatur am Drehknopf (c) einstellen.
Die Thermostateinstellung am Bedienteil (1 – 9) muss nach
Wärmebedürfnis und Bauart des Fahrzeuges individuell ermit-
telt werden.
Für eine mittlere Raumtemperatur von ca. 23 °C empfehlen
wir eine Thermo stateinstellung von ca. 6 – 8.
Ausschalten
Heizung am Drehschalter ausschalten (a).

Technische Daten

Spannungsversorgung
230 V ~, 50 Hz
Stromaufnahme bei Leistungsstufe
500 W:
2,2 A
1000 W: 4,5 A
2000 W: 8,5 A
Gewicht
ca. 2 kg
Konformitätserklärung
Der Truma Ultraheat ist durch den DVGW als Elektro-Zusatz-
heizung geprüft und erfüllt die Gasgeräte-Richtlinie 90/396/EWG,
die EMV-Richtlinie 2004/108/EG, die Niederspannungs-Richt-
linie 2006/95/EG, die Heizgeräte-Richtlinie 2001/56/EG, die
Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG sowie die mitgeltenden EG-
Richtlinien und ist berechtigt, das CE-Zeichen zu führen.
Die CE-Produkt-Ident-Nummer der Heizung bleibt unverändert
gültig.
Ultraheat
b
2000
a
b
500
b
1000
Truma Hersteller Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen
in den Geräten und bei Verwendung ungeeigneter
Gasdruckregler,
– infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaf tungsgesetzes bleiben unbe rührt.
Die Kosten der Inanspruch nahme des Truma Werkskunden-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z.B. Demontage von Möbel- oder
Karosserie teilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn.
In Deutschland ist bei Störungen grundsätzlich das Truma
Servicezentrum zu benachrichtigen; in anderen Ländern
stehen die jeweiligen Servicepartner zur Verfügung (siehe
Truma Serviceheft oder www.truma.com). Beanstandungen
sind näher zu bezeichnen. Ferner ist die ordnungsgemäß aus-
gefüllte Garantie-Urkunde vorzulegen oder die Fabriknummer
des Gerätes sowie das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
muss der Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller bringen oder ihm übersenden. Bei Schäden an Heiz-
körpern (Wärmetau scher) ist der Gasdruckregler ebenfalls mit
einzusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per Frachtgut zu
erfolgen. Im Garantiefall übernimmt das Werk die Transport-
kosten bzw. Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt
kein Garantiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid
und nennt die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Re-
paratur kosten; in diesem Fall gehen auch die Versandkosten
zu Lasten des Kunden.
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