Scott Automask Instructions D'utilisation page 14

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4. Wartung und Lagerung
Einlagern geschützt vor direktem Sonnenlicht, bei -10...+50 °C und relativer Feuchte (RH)
unter
75 %. Ein sachgemäß gelagerter, unbenutzter Gesichtsschutz ist auch nach einer langen
Lagerung funktionstüchtig.
Reinigen mit einem feuchten Tuch oder Schwamm, benutzen Sie lauwarmem Wasser und
mildem Reinigungsmittel (neutral, pH 6-8) (z.B. Geschirrspülmittel) (die Sichtscheibe nicht
verkratzen). Nicht unter laufendem Wasser waschen, so dass Wasser nicht in den Luftkanal
oder den Atemschlauch kommt..
Keine Lösungsmittel (z.B. Azeton, Terpentin), heißes Wasser, Bleichmittel (Perborat,
Perkarbonat), Druckluft oder Druckwasser verwenden.
Überprüfen Zustand der Sichtscheibe und Randdichtung, und diese bei Bedarf austauschen
beim Lösen der Schnalle und des Schnallezapfens.
Überprüfen Zustand des Atemschlauchs und bei Bedarf austauschen
Überprüfen der Haube beim Automask Litehood und bei Bedarf austauschen.
Die Wartungsanweisungen für Gebläsegeräte sind in der jeweiligen Gebrauchsanleitung zu
fi nden.
Es dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden.
Der Automask ist Großabfall. Ein sehr kontaminierter Schutz sowie gebrauchte Filter sind
Sondermüll; sie sind gemäß den gefi lterten Stoffen (Gasen und Partikeln) zu entsorgen.
Markierungen am Gesichtsschutz-Körper
EN 166 3 –B
EN 166
entspricht EN Standard
3
Flüssigkeitsspritzer
–B
mittlere Schlagfestigkeit
5. Auswahl von Filtergeräten mit Gebläse
Siehe auch BGR 190 (ZH 1/701) (Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten).
Siehe Gebrauchsanleitung für das jeweiligen Gebläsegerät.
Geräteart
Gesichtsschutz mit Gebläse und
Partikelfi lter
TH1P
TH2P (Automask)
TH3P (Automask Litehood)
Gerät mit Kombinationsfi lter
Gesichtsschutz mit Gebläse und
Gasfi lter *)
TH1 Gasfi lterklasse 1 oder 2
TH2 Gasfi lterklasse 1 oder 2
TH3 Gasfi lterklasse 1 oder 2
Gesichtsschutz mit Druckluft-
Schlauchgerät und Druckminderer PR 100
*) Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen von Gasfi ltergeräten mit Gebläse be zoge-
nen höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen von 0,05 Vol.% in Gasfi lterklasse 1 und 0,1 Vol.% in Gas fi lter-
klasse 2 und 0,5 Vol.% in Gasfi lterklasse 3 überschritten werden.
**) Bei abweichenden nationalen Regeln: jeweils gilt es der striktere Wert.
Vielfaches des
Grenzwertes (GW) **)
Die "offenen" Atemanschlüsse (Helm
oder Haube) bieten bei Ausfall oder
5
Schwächerwerden des Gebläses keinen
20
ausreichenden Schutz. Deshalb dürfen Geräte
100
der Klasse TH1 nicht gegen krebs-erregende,
sehr giftige und radioaktive Gase und Dämpfe
eingesetzt werden.
Es gelten die jeweiligen Vielfachen des Grenzwertes für den Gas-
oder Partikelfi lterteil, und zwar jeweils der schärfere Wert.
Bei Geräten mit Kombinationsfi lter gelten die
jeweiligen Einschränkungen für die Gas- und
5
Partikelfi ter.
20
100
** ** ** ** **
Bemerkungen, Einschränkungen

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