Bild 4
Außenerdung
6.3
Kabel-und Leitungseinfüh-
rungen (KLE);
Gehäuse-
innenwand
Verschluss-Stopfen
Es dürfen generell nur bescheinigte KLE
Erdungsplatte
und Verschluss-Stopfen verwendet werden.
Für bewegliche Leitungen sind Trompeten-
verschraubungen oder andere geeignete
Einführungen mit zusätzlicher Zug-
entlastung zu verwenden.
Innenerdungs-
Beim Einsatz von KLE mit einer niedrigeren als
anschluss
der für das Gerät zutreffenden IP-Schutzart,
(siehe Seite 3, technische Daten) wird die IP-
Schutzart des gesamten Gerätes reduziert.
Die für die eingesetzten KLE maßgebenden
Montagerichtlinien sind zu beachten.
Um die Mindestschutzart herzustellen, sind nicht
benutzte Einführungsöffnungen mit einem
bescheinigten Verschluss-Stopfen zu ver-
schließen.
Es ist darauf zu achten, dass bei der Installati-
on der KLE die für den Leitungsdurchmesser
geeigneten Dichtungseinsätze verwendet werden.
Bei ausschneidbaren Dichtungseinsätzen ist
sicherzustellen,dass der Einsatz ordnungsge-
mäß dem Leitungsdurchmesser angepasst
wird.
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart sind die KLE fest anzuziehen.
Bei übermäßigem Anziehen kann die
Schutzart beeinträchtigt werden.
Achtung: Beim Anziehen der Hutmutter der
Metall - KLE ( z.B. Typ ADL/ADE) ist die
Verschraubung mit einem geeigneten
Werkzeug gegen Verdrehen zu sichern.
Alle nicht benutzten metrischen CEAG KLE
sind mit dem bescheinigten Verschluss für
metrische KLE zu verschließen.
6.4
Metallplatten und Außenerdung
Ist eine separate Außenerdung am
Kunststoffgehäuse angebracht, darf dieser
Anschluss mit einer Leitung von max. 25mm²
angeschlossen werden.
Dieser Außenerdungsanschluss ist innen im Ge-
häuse für einen Kabelschuhanschluss mit einem
Loch für M6 ausgelegt (siehe auch Bild 4).
Achtung: Metallplatten und Metall-
verschraubungen müssen in den Potential-
ausgleich miteinbezogen werden.
6.5
Schließen des Gerätes
Alle Fremdkörper sind aus dem Gerät zu
entfernen.
Der Schaltgriff am Deckel des Sicherheits-
schalters, muss in "EIN"-Stellung stehen.
Beim Aufsetzen des Gehäusedeckels ist
darauf zu achten, dass die Schaltachse des
Schalteinsatzes korrekt in die Mitnehmer-
öffnung des Schaltgriffes eingeführt wird.
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart sind die Deckelschrauben fest
anzuziehen.
Bei übermäßigem Anziehen kann die
Schutzart beeinträchtigt werden.
6.6
Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind
die in den einzelnen nationalen Bestimmungen
genannten Prüfungen durchzuführen.
Ausserdem ist vor der Inbetriebnahme die
korrekte Funktion und Installation des
Betriebsmittels in Übereinstimmung mit dieser
Betriebsanleitung und anderen anwendbaren
Bestimmungen zu überprüfen.
Unsachgemäßer Betrieb der Sicherheits-
schalter kann zum Verlust der Garantie
führen.
7
Instandhaltung / Wartung
Die für die Wartung / Instandhaltung von
elektrischen Betriebsmitteln in explosions-
gefährdeten Bereichen geltenden nationa-
len Bestimmungen sind einzuhalten
(EN 60079-17).
Vor Öffnen des Gehäuses Spannungs-
freiheit sicherstellen oder geeignete
Schutzmaßnahmen ergreifen.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind
anwendungsspezifisch und daher in Abhän-
gigkeit von den Einsatzbedingungen vom
Betreiber festzulegen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die
Teile, von denen die Zündschutzart abhängt,
zu prüfen (z.B. Unversehrtheit der druckfesten
Komponenten, des Gehäuses, der Dichtungen
und der Kabel- und Leitungseinführung).
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden,
daß Instandsetzungsarbeiten erforderlich sind,
ist Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung zu
beachten.
8
Reparatur / Instand-
setzung / Änderungen
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen
dürfen nur mit CEAG Originalersatzteilen
vorgenommen werden.
Bei Schäden an der druckfesten
Kapselung ist nur ein Austausch zulässig.
Im Zweifelsfalle ist das betroffene
Betriebsmittel an COOPER Crouse-
Hindszur Reparatur zurückzugeben.
Reparaturen, die den Explosionsschutz
betreffen, dürfen nur von COOPER
Crouse-Hinds oder einer qualifizierten
Elektrofachkraft in Übereinstimmung mit
national geltenden Regeln durchgeführt
werden (EN 60079-17, EN 60079-19).
9
Entsorgung / Wiederver-
wertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind die
jeweils geltenden nationalen Abfallbeseitigungs-
vorschriften zu beachten.
Zur Erleichterung der Wiederverwertbarkeit von
Einzelteilen sind Kunststoffteile mit dem Kennzei-
chen des verwendeten Kunststoffes versehen.
Programmänderungen und -ergänzungen sind
vorbehalten.
Cooper Crouse-Hinds GmbH
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