Télécharger Imprimer la page

Viadrus AGURO Manuel page 25

Publicité

4.3
Aufstellungsregeln
Das Gerät ist auf einer festen Unterlage mit ausreichender Tragkraft, vorzugsweise auf Beton oder andere harte nichtbrennbare Unterlage
aufzustellen. Erfüllt die aktuelle Anordnung diese Bedingung nicht, sind zur Erfüllung dieser Voraussetzung geeignete Maßnahmen zu treffen.
Bei Aufstellung auf einem brennbaren Fußboden ist das Gerät auf eine isolierende Unterlage aus nicht brennbarem Material aufzustellen, die
den Grundriss des Gerätes um 800 mm in Richtung der Strahlung und um 400 mm von den übrigen Seiten überlappt
Auf das Gerät selbst sowie in seine Umgebung dürfen unter dem Sicherheitsabstand keine Gegenstände aus brennbaren Stoffen abgelegt
werden (siehe folgende Tabelle). Bei unbekannter Entflammbarkeit ist von der Entfernung für Stufe E (F) auszugehen.
Tab. Nr. 2
Feuerreaktionsklasse
Feuerreaktionsklasse
A1 – nicht brennbar ohne Anteile
von brennbaren Baustoffe
A2 – nicht brennbar mit Anteilen
von brennbaren Baustoffe
B – schwer entflammbar
C (D) – normal entflammbar
E (F) – leicht entflammbar
Für der Mindestabstand von entflammbaren oder brennbaren
Materialien können folgende Werte angenommen werden:
Brennbare Materialien:
A > 800 mm
B > 200 mm
Nicht brennbare Materialien:
A > 400 mm
B > 100 mm
Sicherheitsabstand der Rauchzüge von brennbaren Baukonstruktionen
Sicherer Abstand von Türpfosten und ähnlich angeordneten Baukonstruktionen aus brennbaren Materialien und von Rohrleitungen
einschließlich Isolierung beträgt min. 20 cm. Von anderen Bauteilen aus brennbaren Materialien min. 40 cm laut ČSN 06 1008/1997. Dabei
handelt es sich um Brennbarkeitsklassen B, C und E nach ČSN EN 13501-1/2010 Dies gilt auch für Wände und insbesondere für Decken mit
Verputz auf brennbarem Untergrund wie Latten, Schilf usw.! Können diese Abstände nicht eingehalten werden, so muss die Brandgefahr durch
bautechnische Maßnahmen, nicht brennbare Beläge, hitzebeständige Isolierungen und Blenden vermieden werden. Beispiel siehe unten.
Die Abstände können bis auf ein Viertel reduziert werden, sofern der Rauchzug mit mindestens 2 cm dicken Schicht feuerbeständigen Materials
(hitzebeständige Isolierung) ummantelt ist.
Der Ofenhersteller übernimmt keine Verantwortung für einen mangelhaft gebauten Schornstein oder unzureichende Abstände des Schornsteins
von brennbaren Baukonstruktionen usw. Dies liegt in voller Verantwortung des Schornstein-Lieferanten und der durchführenden Baufirma.
Ebenfalls trägt der Ofenhersteller keine Verantwortung für ungeeignete Durchgänge des Rauchzugs in brennbaren Wänden oder Decken.
Anschluss der Geräte durch Wände
Führen die Rauchzüge durch Wände aus brennbaren Baumaterialien oder mit brennbaren Baubestandteilen, so ist um den Rauchzug eine
Füllung aus nicht brennbaren Materialien mit besonders geringen Wärmeleitfähigkeit durchzuführen (siehe ČSN 061008 1008
von Wärmeanlagen).
Beispiel:
Abb. Nr. 5
Durchgang in brennbarer Wand
All manuals and user guides at all-guides.com
Beispiel für Baustoffe und Erzeugnisse in folgenden
Feuerreaktionsklassen (Auszug aus EN 13501-1+A1)
Granit, Sandstein, Beton, Ziegel, Keramikfliesen, Mörtel,
Brandschutzverputz,...
Akumin, Izumin, Heraklith, Lignos, Platten und Basaltfilz,
Glasfaserplatten,...
Buchen- und Eichenholz, Hobrex-Platten, Sperrholz, Werzalit,
Umacart, Sirkolit,...
Kiefer-, Lärchen und Fichtenholz, Holzspan- und Korkplatten,
Gummifußbodenbeläge,...
Bitumenpappe, Holzfaserplatten, Zellstoff, Polyurethan, Polystyrol,
Polyethylen, PVC,...
Abb. Nr. 4
Abb. Nr. 6
Durchgang in gemauerter Wand
25
Mindestabstand (mm)
Richtung
sonstige
senkrecht zur
Richtungen
Strahlungswand
-
-
800
400
800
400
800
400
1600
800
Brandschutz
DE
DE

Publicité

loading

Produits Connexes pour Viadrus AGURO