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Angaben zur Geräuschemission gemäß Produktsicherheitsge-
setz (ProdSG) bzw. EG-Maschinenrichtlinie: Der Schalldruckpe-
gel am Arbeitsplatz kann 80 dB(A) überschreiten. In dem Fall
sind Schallschutzmaßnahmen für den Bediener erforderlich
(z.B. Tragen eines geeigneten und dafür vorgesehenen Gehör-
schutz sowie eine Einhaltung von regelmäßigen Pausen).
**) Der angegebene Schwingungsemissionswert ist nach einem
genormten Prüfverfahren gemessen worden und kann zum Ver-
gleich eines Werkzeugs mit einem anderen verwendet werden;
Der angegebene Schwingungsemissionswert kann auch zu
einer einleitenden Einschätzung der Aussetzung verwendet
werden. Der Schwingungsemissionswert kann sich während
der tatsächlichen Benutzung des Werkzeugs von dem Angabe-
wert unterscheiden, abhängig von der Art und Weise, in der das
Werkzeug verwendet wird; Versuchen Sie, die Belastung durch
Vibrationen so gering wie möglich zu halten. Eine Maßnahme
zur Verringerung der Vibrationsbelastung ist z. B. die Begren-
zung der Arbeitszeit. Dabei sind alle Anteile des Betriebszyklus
zu berücksichtigen (beispielsweise Zeiten, in denen das Werk-
zeug abgeschaltet ist, und solche, in denen es zwar eingeschal-
tet ist, aber ohne Belastung läuft). Ermittlung der Schwingungs-
emissionswerte nach EN 60745-1 & EN 60745-2-13.
Verwendbare Eintreibgegenstände
ACHTUNG! Gefahr von Geräte-
schäden! Verwenden Sie nur Ein-
treibgegenstände im angegebenen
Größenbereich.
Klammern
Artikelnummer
A
C
B
10
101197,
101198,
101199,
101177
L = 6–16 mm
A = 12,8 mm
B = 0,7 mm
L
C = 0,9 mm