Das Symbol der durchgestrichenen Müll-
tonne bedeutet: Batterien und Akkus, Elek-
tro- und Elektronikgeräte dürfen nicht in den
Hausmüll. Sie können umwelt- und gesund-
heitsschädigende Stoffe enthalten.
Verbraucher sind verpflichtet, Elektro-Altgeräte,
Gerätealtbatterien und Akkus getrennt vom Hausmüll
über eine offizielle Sammelstelle zu entsorgen um
eine sachgerechte Weiterverarbeitung zu gewähr-
leisten. Die Rückgabe kann gemäß gesetzlicher
Regelung kostenfrei z. B. über einen kommunalen
Entsorgungsbetrieb oder über einen Händler erfol-
gen.
Batterien, Akkus und Lampen, die nicht fest
in Elektro-Altgeräten verbaut sind und zer-
störungsfrei entnommen werden können,
müssen vor der Entsorgung entnommen und
getrennt entsorgt werden. Lithiumbatterien und Akku-
packs aller Systeme sind nur im entladenen Zustand
bei den Rücknahmestellen abzugeben. Die Batterien
sind immer durch Abkleben der Pole vor Kurzschlüs-
sen zu sichern.
Jeder Endnutzer ist selbst für die Löschung perso-
nenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altge-
räten verantwortlich.
Verpackung entsorgen
Die Verpackung besteht aus Karton und
entsprechend gekennzeichneten Kunststof-
fen, die wiederverwertet werden können.
– Führen Sie diese Materialien der Wie-
derverwertung zu.
Technische Daten
Artikelnummer
Nennspannung
Leerlaufdrehzahl
Abmaße Schleifplatte
Schwingkreisdurchmesser
Schallleistungspegel (L
Schalldruckpegel (L
PA
Vibration**
Gewicht
*)
Die angegebenen Geräuschemissionswerte sind nach einem genormten
Prüfverfahren gemessen worden und können zum Vergleich eines Elektro-
werkzeugs mit einem anderen verwendet werden. Die angegebenen
Geräuschemissionswerte können auch zu einer vorläufigen Einschätzung
der Belastung verwendet werden. Ein Warnhinweis: Die Geräuschemissio-
nen können während der tatsächlichen Benutzung des Elektrowerkzeugs
von den Angabewerten abweichen, abhängig von der Art und Weise, in der
das Elektrowerkzeug verwendet wird, insbesondere, welche Art von Werk-
stück bearbeitet wird. Es ist notwendig, Sicherheitsmaßnahmen zum
Schutz des Bedieners festzulegen, die auf einer Abschätzung der Schwin-
gungsbelastung während der tatsächlichen Benutzungsbedingungen beru-
hen (hierbei sind alle Anteile des Betriebszyklus zu berücksichtigen, bei-
spielsweise Zeiten, in denen das Elektrowerkzeug abgeschaltet ist, und sol-
che, in denen es zwar eingeschaltet ist, aber ohne Belastung läuft).
Angaben zur Geräuschemission gemäß Produktsicherheitsgesetz
(ProdSG) bzw. EG-Maschinenrichtlinie: Der Schalldruckpegel am Arbeits-
platz kann 80 dB(A) überschreiten. In dem Fall sind Schallschutzmaßnah-
men für den Bediener erforderlich (z.B. Tragen eines geeigneten und dafür
vorgesehenen Gehörschutz sowie eine Einhaltung von regelmäßigen Pau-
sen).
**) Der angegebene Schwingungsemissionswert ist nach einem genormten
Prüfverfahren gemessen worden und kann zum Vergleich eines Werkzeugs
mit einem anderen verwendet werden; Der angegebene Schwingungsemis-
sionswert kann auch zu einer einleitenden Einschätzung der Aussetzung
verwendet werden. Der Schwingungsemissionswert kann sich während der
tatsächlichen Benutzung des Werkzeugs von dem Angabewert unterschei-
den, abhängig von der Art und Weise, in der das Werkzeug verwendet wird;
Versuchen Sie, die Belastung durch Vibrationen so gering wie möglich zu
halten. Eine Maßnahme zur Verringerung der Vibrationsbelastung ist z. B.
196032
20 V
2000–10000 min
ø125 mm
2,7 mm
)* 85 dB(A)
WA
(K = 3 dB(A))
)*
74 dB(A)
(K = 3 dB(A))
< 4,38 m/s²
(K = 1,5 m/s²)
1,5 kg
die Begrenzung der Arbeitszeit. Dabei sind alle Anteile des Betriebszyklus
zu berücksichtigen (beispielsweise Zeiten, in denen das Werkzeug abge-
schaltet ist, und solche, in denen es zwar eingeschaltet ist, aber ohne Belas-
tung läuft). Ermittlung der Schwingungsemissionswerte nach EN 60745-1 &
EN 60745-2-13.
Zubehör
-1
Weitere Informationen zu passenden
Akkus und Ersatzteilen des 1 Power-
Systems erhalten Sie hier: siehe QR-
Code
DE
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