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Beurer LA 40 Mode D'emploi page 16

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Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsorgung und Verschrot-
tung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die ö entlich-rechtlichen
Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ord-
nungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rückgabe ist gesetzlich
vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern
möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind die folgenden Vertreiber
zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte
von mindestens 400 Quadratmetern
• Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadrat-
metern, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte an-
bieten und auf dem Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für
Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und
Großgeräte gilt. Für die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen IT-
u. Telekommunikationsgeräten sowie die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstel-
len.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
• bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die glei-
chen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittel-
barer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
• auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung grö-
ßer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf ei-
nes Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt.
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstö-
rungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen
werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind
Sie selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
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