Neben vielen anderen Faktoren, etwa dem übermäßigen Kontakt mit natürlichem Sonnenlicht, kann
der unsachgemäße und zu häufige Gebrauch eines Bräunungsgeräts das Risiko von Haut- und
Augenproblemen erhöhen. Wie ausgeprägt sich solche Effekte zeigen, hängt einerseits von der Art,
der Intensität und der Dosis der UV-Strahlen ab und andererseits von der Empfindlichkeit der
betreffenden Person.
Je intensiver Haut und Augen dem UV-Licht ausgesetzt sind, desto größer ist die Gefahr einer Horn-
oder Bindehautentzündung, von Schäden an der Netzhaut, Grauem Star, vorzeitiger Hautalterung
und Hauttumoren. Einige Medikamente und Kosmetika führen zu größerer Hautempfindlichkeit.
Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass Sie:
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die Anleitungen im Kapitel "Wichtig" und im Abschnitt "Das UV-Sonnenbad: Wie oft und wie
lange?" beachten;
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den Mindestabstand von 70 cm zwischen den UV-Filtern und Ihrem Körper einhalten;
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die maximale Bräunungszeit pro Jahr (19 Stunden = 1140 Minuten) nicht überschreiten und
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während des Bräunungsbads immer die mitgelieferte Schutzbrille tragen.
Das uv-sonnenbad: Wie oft und wie lange?
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Nehmen Sie über einen Zeitraum von 5 bis 10 Tagen nicht mehr als ein Bräunungsbad pro Tag.
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Legen Sie zwischen dem ersten und dem zweiten Bräunungsbad eine Pause von mindestens
48 Stunden ein.
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Nach dieser 5- bis 10-tägigen Bräunungskur empfehlen wir Ihnen, einige Zeit mit dem Bräunen
auszusetzen.
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Etwa einen Monat nach Abschluss der Bräunungskur hat Ihre Haut soviel von ihrer Bräune
verloren, dass Sie eine neue Bräunungskur beginnen können.
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Sie können aber auch im Anschluss an die Bräunungskur wöchentlich 1 oder 2 Bräunungsbäder
nehmen, um die Bräunung aufrecht zu erhalten.
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Ob Sie eine Pause einlegen oder das Bräunen in größeren Abständen fortsetzen: Sie sollten
stets darauf achten, die maximale Anzahl an Bräunungsstunden nicht zu überschreiten.
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Für dieses Gerät gilt eine maximale Anzahl von 19 Bräunungsstunden (= 1140 Minuten) pro Jahr.
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Wenn Sie eine Bräunungskur für längere Zeit unterbrochen haben, fahren Sie nicht mit der
verbleibenden Anzahl an Anwendungen fort, sondern beginnen Sie mit einer neuen
Bräunungskur.
Beispiel
Nehmen wir also an, Sie entscheiden sich für eine 10-tägige Kur mit einem 9-minütigen
Bräunungsbad am ersten Tag und 20-minütigen Sitzungen an den darauf folgenden neun Tagen.
Die gesamte Kur dauert dann (1 x 9 Minuten) + (9 x 20 Minuten) = 189 Minuten.
Sie können also in einem Jahr 6 solcher Bräunungskuren machen, da 6 x 189 Minuten insgesamt
1134 Minuten ergeben.
Selbstverständlich gilt die maximale Anzahl der Bräunungsstunden für jede Körperpartie gesondert,
also z. B. jeweils für den Rücken oder die Vorderseite des Körpers.
Tipp: Eine gleichmäßig schöne Bräune erhalten Sie, indem Sie Ihren Körper während des Bräunens
immer wieder leicht drehen, damit das UV-Licht die Körperseiten besser erreichen kann.
Tipp: Wenn Ihre Haut nach dem Bräunungsbad etwas spannt, können Sie eine Feuchtigkeitscreme
auftragen.
Tipp: Bei Verwendung der Funktion ¼ (nur HP8565/HP8560) empfiehlt es sich, das Bräunungsbad um
etwa 5 Minuten zu verlängern. Dies gilt allerdings nicht für das erste Bräunungsbad, das nicht länger als
9 Minuten dauern darf.
tabelle
Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass jede neue Bräunungskur, unabhängig von der persönlichen
Hautempfindlichkeit, mit einem ersten Bräunungsbad von 9 Minuten beginnen sollte.
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