Beachten Sie die
Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien
bei der Abfalltrennung,
diese sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Nummern (b)
mit folgender Bedeutung: 1–7:
Kunststoffe / 20–22: Papier und
Pappe / 80–98: Verbundstoffe.
Das Produkt und die
Verpackungsmaterialien
sind recycelbar, entsorgen
Sie diese getrennt für eine
bessere Abfallbehandlung. Das
Triman-Logo gilt nur für Frankreich.
Möglichkeiten zur
Entsorgung des
ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt,
wenn es ausgedient hat,
im Interesse des
Umweltschutzes nicht in
den Hausmüll, sondern führen Sie
es einer fachgerechten Entsorgung
zu. Über Sammelstellen und deren
Öffnungszeiten können Sie sich bei
Ihrer zuständigen Verwaltung
informieren.
DE/AT/CH 13