Batterien und Akkus, die nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerät umschlos-
sen sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe
des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorgesehe-
nen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus
dem Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei
den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den
von den Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die
Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich.
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von Altgerä-
ten durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu
gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts
bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neuge-
rät mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit
besteht auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt.
Batterien und Akkus dürfen nicht zusammen mit dem Hausmüll ent-
sorgt werden!
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien oder Akkus, unab-
hängig davon, ob sie schädliche Substanzen enthalten oder nicht, zu
einer Sammelstelle in ihrer Gemeinde oder zu einem Einzelhändler zu
bringen, damit sie umweltfreundlich entsorgt und wertvolle Rohstoffe zurückge-
wonnen werden können.
Batterien und Akkus, die nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerät umschlos-
sen sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe
des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorgesehe-
nen Entsorgung zuzuführen.
Kleben Sie bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vor der Entsorgung die Pole
ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden.
Geben Sie Batterien und Akkus nur in entladenem Zustand ab.
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