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ACHTUNG
Lesen Sie alle Sicherheitshinweise und Anwei-
sungen. Diese Bedienungsanleitung ist zum spä-
teren Gebrauch aufzubewahren.
1.3
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Dieses Gerät wird zum Befestigen von Karton,
Isoliermaterial, Textilien, Folien, Leder, Holz und
ähnlichen nicht spröden Materialien auf Holz-
oder holzähnlichen Oberflächen eingesetzt. Auf
eine geeignete Werkstückgröße ist zu achten.
Das Gerät darf nur für den vom Hersteller vorge-
sehenen Zweck verwendet werden.
1.4
Sicherheits- und Warnhinweise
Für Eintreibgeräte gilt die Norm EN 792-13:2000
„Handgehaltene nicht-elektrisch betriebene
Maschinen-Sicherheitsanforderungen
– Teil 13: Eintreibgeräte"
Diese Norm legt fest, dass
• in Eintreibgeräten nur diejenigen Einreibge–
genstände verarbeitet werden dürfen, die in
der zugehörigen Betriebsanleitung aufgeführt
sind (siehe Technische Daten). Eintreibgerät
und die in der Betriebsanleitung bezeichneten
Eintreibgegenstände sind als ein sicherheits-
technisches System anzusehen;
• Sauerstoff oder brennbare Gase nicht als
Energiequelle für druckluftbetriebene Ein–
treibgeräte verwendet werden dürfen;
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• Schnellkupplungen für den Anschluss an das
Druckluftnetz verwendet werden und der
unverschließbare Nippel am Gerät angebracht
sein muss, sodass nach dem Trennen keine
Druckluft mehr im Gerät vorhanden ist;
• Eintreibgeräte nur an Leitungen ange-
schlossen werden dürfen, bei denen der
maximal zulässige Druck des Gerätes um
nicht mehr als 10% überschritten wer-
den kann; bei höheren Drücken muss ein
Druckregelventil (Druckminderer) mit nach-
geschaltetem Druckbegrenzungsventil in die
Druckluftleitung eingebaut werden;
• für die Instandsetzung von Eintreibgeräten nur
vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten
bezeichnete Ersatzteile verwenden werden
dürfen;
• Instandsetzungsarbeiten nur durch vom
Hersteller oder durch andere Sachkundige
unter Beachtung der in der Betriebsanleitung
enthaltenen Angaben durchgeführt werden-
dürfen;
Anmerkung: Sachkundiger ist, wer auf Grund
seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung
ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der
Eintreigberäte hat und mit den einschlägigen
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallver-
hütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein
anerkannten Regeln der Technik (z. B. CEN- oder
CENELECNormen) soweit vertraut ist, dass er
den arbeitssicheren Zustand von Eintreibgeräten
beurteilen kann.
• Halterungen
zum
Eintreibgeräten auf einem Träger, z. B.
Werktisch, vom Hersteller der Halterung so
gestaltet sein müssen, dass Eintreibgeräte
Befestigen
von