1 Installation
1.1 Sicherheitshinweise
1. Die Geräte sind nach DIN EN 12815 geprüft (Typenschild).
2. Bei der Aufstellung und dem abgasseitigen Anschluss sind die anwendbaren nationalen und
europäischen Normen, örtliche und baurechtliche Vorschriften/Normen (z.B. DIN 18896, DIN
4705, DIN EN 13384, DIN 18160, DIN EN 1856-2, DIN EN 15287 u.a.) sowie
feuerpolizeiliche Bestimmungen (z.B. FeuVo) zu beachten. Lassen Sie das Gerät nur von
einem qualifizierten Fachmann aufstellen und anschließen. Zur korrekten Funktion Ihres
Gerätes muss der Schornstein, an den sie das Gerät anschließen wollen, in einwandfreiem
Zustand und mind. bis 400°C belastbar sein.
3. Vor Erstinbetriebnahme und vor dem Schornsteinanschluss, die Bedienungsanleitung
gründlich
durchlesen
Bezirksbeauftragte informieren.
4. Zur einwandfreien Funktion des Gerätes muss der Schornsteinzug mind. 12 - 15 Pa
Unterdruck aufweisen und darf kurzzeitig 18 Pa betragen.
5. Es wird empfohlen bei Aufstellung der Geräte saubere Baumwollhandschuhe zu tragen, um
Fingerabdrücke, die später schwierig zu entfernen sind, zu vermeiden.
6. Im Interesse der Luftreinhaltung und der sicheren Funktion des Gerätes sollten die in der
Bedienungsanleitung angegebenen max. Brennstoffaufgabemengen nicht überschritten
werden und die Türen der Geräte geschlossen sein, da sonst die Gefahr des Überheizens
besteht, was zu Beschädigungen am Gerät führen kann. Beschädigungen solcher Art,
unterliegen nicht der Garantiepflicht.
7. Die Türen der Geräte müssen während des Betriebes immer geschlossen sein.
8. Die zugelassenen Brennstoffe sind:
-
Naturbelassenes Scheitholz (bis max. 33cm Länge)
-
Braunkohlebriketts (siehe zulässige Brennstoffe in der Bedienungsanleitung)
9. Keine flüssigen Anzündhilfen verwenden. Zum anzünden sollten spezielle Anzünder oder
Holzwolle verwendet werden.
10. Die Verbrennung von Abfällen, Feinhackschnitzeln, Rinden, Kohlegruß, Spanplattenresten,
feuchtem und mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, Pellets, Papier, Zeitungen, Pappe
o.ä. ist verboten!
11. Beim ersten Anheizen könnte es zu Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung kommen.
Unbedingt für gute Raumbelüftung sorgen (Fenster und Türen öffnen) und mindestens eine
Stunde auf max. Nennwärmeleistung heizen. Sollte beim ersten Heizvorgang die max.
Temperatur nicht erreicht werden, so können diese Erscheinungen auch später noch
auftreten.
12. Zum Nachlegen immer darauf achten, dass der Brennstoffwagen verschlossen ist.
13. Die
Bedienelemente
Bedienungsanleitung einzustellen. Bitte benutzen Sie bei heißem Gerät die Hilfswerkzeuge
oder einen Schutzhandschuhe zur Bedienung.
14. Beim Öffnen der Heiztür kann es bei Fehlbedienung oder bei nicht ausreichendem
Schornsteinzug zu Rauchaustritt kommen. Es ist unbedingt zu beachten, dass die Heiztür
nur langsam, zuerst einen Spalt und nach ein paar Sekunden ganz geöffnet werden darf.
Außerdem soll vor dem Öffnen der Heiztür zum nachlegen von Brennstoff nur noch das
Glutbett im Brennraum vorhanden sein, das heißt, es dürfen keine Flammen mehr sichtbar
sein.
15. Verpuffungsgefahr!! Immer vor dem Öffnen der Brennraumtüre, zuvor die Luftzufuhr
langsam auf Maximum öffnen! Warten Sie nach dem öffnen der Luftzufuhr ausreichend
lange. Erst nachdem das Feuer bzw. die Glut auflodert, öffnen Sie die Heiztüre. Wenn Sie
nach diesem Muster vorgehen, können Sie sicher sein, nie eine Verpuffung erleben zu
und
den
zuständigen
und
die
Einstelleinrichtungen
4
Bezirksschornsteinfegermeister
sind
entsprechend
/
der