GUTFELS HR 32007 sw Manuel Du Propriétaire page 14

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UMWELTSCHUTZ – RICHTLINIE 2012/19/EU
Zum Schutz unserer Umwelt und unserer Gesundheit sind Elektro- und Elektronik-Altgeräte
nach bestimmten Regeln zu entsorgen. Dies fordert den Einsatz sowohl des Herstellers bzw.
Lieferanten als auch des Verbrauchers.
Aus diesem Grund darf dieses Gerät, wie das Symbol
auf dem Typenschild bzw. auf der
Verpackung zeigt, nicht in den unsortierten Restmüll gegeben werden. Der Verbraucher hat
das Recht, dieses Gerät über kommunale Sammelstellen zu entsorgen; von dort aus wird die
spezifische Behandlung, Verwertung bzw. das Recycling gem. den Erfordernissen der
Richtlinie sichergestellt.
GEWÄHRLEISTUNGS- UND GARANTIEBEDINGUNGEN
Für unsere Produkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Gewährleistungsansprüche.
Innerhalb dieser Zeit werden Mängel, welche auf Material- oder Herstellungsfehlern
beruhen, behoben. Davon ausgeschlossen sind Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen,
Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung und Wartung
sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstehen, Schäden, welche durch
Verschleiß oder infolge normaler Abnützung entstanden sind. Ebenso weisen wir darauf hin,
dass die Gewährleistung bei Fremdeingriff erlischt.
Hierbei wird der Verkäufer im Fall eines Schadens keine Haftung übernehmen.
Unter www.ggv-service.de können Sie im Falle eines Mangels an unserem Gerät innerhalb
der Garantiezeit, eine schnelle und problemlose Lösung für die Reklamationsanmeldung
finden. Melden Sie sich unter dem Serviceportal (www.ggv-service.de) an, benennen das
Gerät und Sie werden dann durch das Menü geführt, mit allen Informationen und Vorteilen,
um Ihnen zu helfen und Ihr Problem zu lösen. Wir begleiten Sie mit diesem Serviceportal
während und auch nach der von uns gewährten Garantie.
Defekte Zubehörteile führen nicht zum Umtausch des Gerätes, sondern werden kostenlos im
Austausch zugesandt. In diesem Fall bitte nicht das Gerät einschicken, sondern nur das
defekte Zubehörteil bestellen! Glasbruchschäden sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißteilen, als auch Reinigung, Wartung
oder der Austausch von Verschleißteilen, fallen nicht unter die Gewährleistung und sind
deshalb kostenpflichtig!
NACH ABLAUF DER GESETZLICHEN
GEWÄHRLEISTUNGSFRIST
Reparaturen können kostenpflichtig von entsprechendem Fachpersonal oder
Reparaturservice ausgeführt werden.
Die Bedienungsanleitung ist auf einfache Nachfrage auch verfügbar in elektronischem Format
bei dem Kundendienst.
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