D
4.3
Stapeln und Koppeln
Die Li-SAFE-BOXen können gestapelt und mittels
Drehgriff sicher gekoppelt werden.
•
Boxen können auch im Stapel einfach geöffnet
werden. Gewicht des Stapeloberteils beachten!
•
Nur auf waagerechtem Untergrund stapeln
•
Ein hoher Schwerpunkt bedeutet Kippgefahr.
•
Maximales Stapelgewicht bis 125 kg beachten!
•
Im Havariefall einer Lithium-Batterie muss der
schnelle Zugriff auf die betroffene Box jederzeit
gewährleistet bleiben.
•
Das Li-SAFE-BOX-System ist kompatibel mit
mehreren gängigen Systemen am Markt.
•
Das Koppeln mit Boxen von anderen Herstel-
lern ist über das Zubehör "11882-Multiadapter-
platte" möglich.
4.4
Tragen
Die Li-SAFE-BOX kann über den Frontgriff (körper-
nahes Tragen) oder den Deckelgriff (ideal für meh-
rere Boxen im Stapel - Grenzwerte für sicheres
Heben und Tragen beachten) getragen werden.
6
4.5
Transport
Beim Transport sind die Vorschriften von Gefahrgut
der Klasse 9 nach ADR einzuhalten, insbesondere
die relevanten Sondervorschriften und Verpa-
ckungsanweisungen.
Für den öffentlichen Transport über z.B. eine
Spedition, muss gemäß ADR ein Beförderungsdo-
kument erstellt werden.
Gemäß dem Zulassungsschein der Li-SAFE-BOX
werden folgende Verpackungsanweisungen erfüllt:
P903 – „Serienbatterien; neu/gebraucht"
P908 – „Beschädigte, defekte (transportsichere)
Batterien"
P909 – Batterien zur Entsorgung/zum Recycling
P910 – Prototypen ohne UN38.3-Test
Die UN-Zulassung wurde unter Verwendung der
formbaren Spezialkissen erteilt.
Die Begrenzung der maximalen Zuladung ist
durch das maximale Bruttogewicht geregelt. Die
vorhandene UN-Zulassung des Behälters sieht
keine Begrenzung anhand des Batterietyps oder
Energiegehalts der Lithium-Batterien vor.
i
Bitte beachten Sie für den Transport die
Abgrenzung zur Verpackungsanwei-
sung P911, die mit dieser Li-SAFE-BOX
nicht umgesetzt werden darf (d.h. nicht
zugelassen: kritisch defekte/beschädigte
(transportunsichere) Lithium-Batterien,
die zu einer gefährlichen Reaktion
neigen).
4.5.1
Verpackungsanweisungen nach
ADR
Die Verpackungshilfe im Lieferumfang dient der
Einhaltung der Verpackungsanweisungen P903,
P908, P909 und P910, sowie SV188 und ADR
1.1.3.1c)..
Alle Mitarbeiter müssen mit diesen Verpackungs-
anweisungen unterwiesen sein.