1. Allgemeines
CEMO bietet mit der Li-SAFE-BOX einen Lager-
und Transportbehälter für Lithium-Batterien an.
•
Zugelassene Transportverpackung für UN-
Nummern: UN3090, UN3091, UN3480 und
UN3481. Lithium-Batterien gelten als Gefahrgut
der Klasse 9.
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Nutzbar für Lithium-Batterien /-Akkus entlang
ihres gesamten Lebenszyklus (Prototypen, neu,
gebraucht, defekt, Entsorgung), sofern diese
transportsicher sind.
•
Sehr gut geeignet für die tägliche Verwendung
im Rahmen der ADR-Handwerkerregelung nach
ADR 1.1.3.1 c).
•
Zum sicheren Verpacken mit der Li-SAFE-BOX
ist das Beiblatt „Verpackungshilfe" (im Lieferum-
fang enthalten) zu beachten.
1.1
Gefahrenhinweise
Es gelten die allgemeinen Gefahrenhinweise beim
Umgang mit einer Lithium-Batterie.
Hinsichtlich der Gefahr durch Lithium-Batterien
(z.B. Thermal Runaway) sind die jeweiligen Sicher-
heitsdatenblätter und Sicherheitsinformationen der
Batterie-/Gerätehersteller zu beachten!
Austretende Flüssigkeiten und Gase können ge-
sundheitsgefährdend und entzündbar sein.
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Gefahr!
Lithium-Batterien können zu schwerwie-
genden Sach- oder Personenschäden
führen.
Mitarbeiter sind auf die Gefahren im Umgang mit
Lithium-Batterien zu unterweisen. Die Durchfüh-
rung einer Gefährdungsbeurteilung im Zusam-
menhang mit Lithium-Batterien, insbesondere für
Umgang und Lagerung, wird empfohlen.
Ist für die befüllte Li-SAFE-BOX kein anderer La-
gerort als innerhalb von Gebäuden möglich, so ist
im Havariefall unverzüglich eine Beförderung ins
Freie vorzunehmen (Eigenschutz geht vor!)
1. Fertigen Sie einen Notfallplan für den Havarie-
fall an.
2. Im Notfall die Feuerwehr verständigen.
3. Im Brandfall müssen alle Mitarbeiter schnellst-
möglich den Raum verlassen.
4. Beißender Geruch beim Öffnen der Li-SAFE-
BOX weist auf einen Schaden an mindestens
einer der enthaltenen Lithium-Batterien hin
(PSA ist Pflicht).
1.2
Mitarbeiterqualifikation
1. Mitarbeiter über korrektes Verpacken (siehe
Verpackungshilfe) aufklären.
2. Bei Verwendung als Transportmittel ist eine
entsprechende ADR-Schulung zu empfehlen
(Sondervorschriften & Verpackungsanwei-
sungen).
3. Kenntnis von den Kriterien, ob eine Lithium-
Batterie als intakt, defekt/beschädigt oder
kritisch defekt/beschädigt gilt, ist zwingend
notwendig. Gegebenenfalls externes Fachper-
sonal oder den Hersteller der Lithium-Batterie
zu Rate ziehen.
1.3
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Li-SAFE-BOX darf ausschließlich für Lithium-
Batterien gemäß den geltenden Vorschriften,
Sicherheitsregeln und im Rahmen ihrer UN-Zulas-
sung verwendet werden. Der Einsatz der Li-SAFE-
BOX darf nur in vollständigem, unverändertem und
unbeschädigtem Zustand erfolgen.
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Wichtig!
CEMO übernimmt keine Haftung für
jegliche Schäden oder Verletzungen, die
durch einen Brand- oder Havariefall von
Lithium-Batterien verursacht werden.
1.3.1
Zusammenfassung
Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungs-
gemäß!
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet,
Umbauten an der Li-SAFE-BOX vorzunehmen. Zur
bestimmungsgemäßen Verwendung gehört das
Beachten aller Hinweise in dieser Betriebsanlei-
tung.
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