4. Betrieb
4.1
Allgemeine Verwendung
Im Umgang mit den Lithium-Batterien die Angaben
und Gefahrenhinweise des Batterie-Herstellers
beachten.
Li-SAFE-BOX immer verschlossen halten und nur
für den kurzen Moment des Befüllens bzw. der
Entnahme öffnen.
Schritte des Verpackens:
1. Vor jeder Nutzung Sichtprüfung vornehmen.
2. Offene Kontakte der Lithium-Batterien immer
gegen Kurzschluss sichern (z.B. durch Abkle-
ben mittels Isolierband).
3. Batterien sollen stets allseitig von Spezial-
kissen umgeben sein und keinen direkten
Kontakt zu den Wänden der Li-SAFE-BOX und
benachbarten Batterien haben
4. Mittiges Einsetzen der Batterien und auf maxi-
male Abstände zu den Außenwänden achten.
Positionieren der formbaren Spezialkissen zur
Verhinderung von Bewegungen der Lithium-
Batterien in der Li-SAFE-BOX.
5. Jede Lithium-Batterie mit formbare Spezialkis-
sen gegen Berühren benachbarter Lithium-
Batterien abschirmen.
6. Die Lithium-Batterien müssen von der nicht-
brennbaren Innenausstattung vollständig
umschlossen und der freie Raum vollständig
ausgefüllt sein. Bei Bedarf als Zubehör zusätz-
liches formbare Spezialkissen bestellen und
verwenden.
7. Nach Erreichen der maximalen Befüllmenge
die Li-SAFE-BOX fest mit beiden Schnappver-
schlüssen verschließen. Darauf achten, dass
keine Innenverkleidung eingeklemmt wird.
Bei langandauernder oder häufiger Nutzung
empfiehlt sich geeignete PSA anzulegen (z.B.
Mundschutz, Handschuhe).
Um Verschmutzung der Innenausstattung durch
auslaufende Elektrolyt-Flüssigkeit zu vermeiden,
werden Kunststoffbeutel empfohlen.
Gibt es sichtbare Schäden an der Kunststoffbox
oder der Brandschutz-Innenausstattung, darf die
Li-SAFE-BOX, bis zur Klärung der Mängelbeseiti-
gung mit CEMO, nicht weiter eingesetzt werden.
Zum Schutz vor unbefugtem Zugriff kann ein
Vorhängeschloss bzw. Zahlenschloss angebracht
werden (z.B. während des Transportvorgangs).
4.2
Lagerung
Wenn die Li-SAFE-BOX mit Lithium-Batterien
bestückt ist,
1. nur auf einem nicht brennbaren Untergrund
abstellen;
2. einen ausreichenden Abstand zu brennbaren
Materialien und Gegenständen einhalten (0,5-
2,5 Meter);
3. wird die Installation eines Rauchmelders
empfohlen.
Achtung!
Ein Austritt von Flammen kann trotz
durchgeführter Batteriebrandversuche
nie vollständig ausgeschlossen werden.
Besonders bei mehreren, voll geladenen
oder leistungsstärkeren Akkus.
Dies sind Mindestanforderungen, je nach Lager-
menge und Gegebenheiten vor Ort sind weitere Si-
cherheitsmaßnahmen erforderlich. Kein Anspruch
auf Vollständigkeit.
Aktuell gibt es keine öffentlich-rechtlichen Vor-
schriften zur Lagerung von Lithium-Batterien.
Lithium-Batterien sind Erzeugnisse nach REACH
und daher per Definition keine Gefahrstoffe.
Jedoch sind sich alle einig: Lithium-Batterien sind
innerbetrieblich wie ein Gefahrstoff zu behandeln
und zu lagern. Je nach Situation im Betrieb können
jedoch weitere Vorschriften greifen, wie z.B. aus
dem Baurecht oder dem Versicherungsvertrags-
recht.
Empfehlungen ergeben sich aus: TRGS 510
(Stand: 2021), VdS 3103 (Stand: 2019), Vorgaben
der jeweiligen Hersteller- und Sicherheitsdaten-
blätter.
Grundsätzlich sollten sich in Gebäuden nur Bat-
terien befinden, die unversehrt und nach UN38.3
geprüft sind. Gemäß relevanter Sicherheitsemp-
fehlungen sollten defekte/beschädigte Lithium-
Batterien daher nur dort aufbewahrt werden, wo
sie im Brand- oder Havariefall keinen Schaden
anrichten können.
Gegenüber der Aufbewahrung im Gebäude emp-
fiehlt sich wegen der besseren Durchlüftung eine
Positionierung im überdachten Außenbereich (z.B.
Gefahrstoffdepot) vorzuziehen.
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