Deutsch – 4
Batterien, die zerstörungsfrei aus dem Elektrogerät entnom-
men werden können, müssen vor der Entsorgung selbst ent-
nommen und der separaten Batteriesammlung zugeführt
werden.
Gemäß der europäischen Richtlinie
2012/19/EU müssen nicht mehr gebrauchsfä-
hige Elektrogeräte und gemäß der europäi-
schen Richtlinie 2006/66/EG müssen defekte
oder verbrauchte Akkus/Batterien getrennt ge-
sammelt und einer umweltgerechten Wieder-
verwendung zugeführt werden.
Die getrennte Sammlung der Elektrogeräte dient der sorten-
reinen Vorsortierung und unterstützt eine ordnungsgemäße
Behandlung und Rückgewinnung der Rohstoffe und schont
damit Mensch und Umwelt.
Änderungen vorbehalten.
0 275 007 XCX | (29.02.2024)
Bosch eBike Systems