SICHERHEITSVORRICHTUNG GEGEN ÜBERHITZUNG
Der Heizkörper ist mit einer Sicherheitsvorrichtung ausgestattet, die bei Überhitzung die Heizung abschaltet.
Falls der Heizkörper nicht mehr funktioniert, schalten Sie den Heizkörper aus und führen Sie eine Inspektion
an den Eingängen und Entlüftungsöffnungen durch, um festzustellen, ob diese verstopft sind. Warten Sie
mindestens 5 Minuten, damit das Schutzsystem zurückgesetzt wird, bevor Sie das Heizgerät wieder in Betrieb
nehmen. Wenn das Heizgerät nicht funktioniert oder die Schutzvorrichtung wieder ausgeschaltet wird,
bringen Sie das Gerät zur Überlegung oder zur Reparatur in die nächstgelegene Kundendienststelle.
REINIGUNG UND AUFRECHTERHALTUNG
• Das Gerät immer ausschalten und das Stromkabel vor der Reinigung entfernen.
• Den Heizkörper immer völlig abkühlen lassen.
• Im keinen Fall den Heizkörper ins Wasser oder in andere Flüssigkeiten
eintauchen.
• Reinigen Sie das Gerät mindestens einmal im Jahr mit einem Staubsauger, um
Staubablagerungen zu entfernen.
• Reinigen Sie Ihre Heizung mit einem weichen, feuchten Tuch.
• Kein chemisches Reinigungsmittel benutzen, um den Radiator zu reinigen.
• Gerät regelmäßig reinigen.
GARANTIE
Die Gewärhleistung endet nach 24 Monate bei Beginn von Rechnungsdatum. Die Gewährleistung beinhaltet
jegliches defekt der Rohstoffe oder Herstellungsfehler bei der Produktion des Gerätes nter Voraussetzung der
Benutzung des Gerätes nach den Gebrauchs- und Bedienungsanweisungen sowie Pflegeangaben des Hersteller/
Händler und der Installation nach den hiesigen Anleitungen. In keinem Falle werden Defekte Aufgrund von
Unfall, Nachlässigkeit oder Ungeschicklichkeit beim Gebrauch des Gerätes gewährleistet. Die Gewährleistung
erstreckt sich auf die Reparatur in unseren Werkstätten bzw. zugelassenen Werkstätten sowie das Ersetzen der
defekten Teilen und deren Einbaukosten. Jegliche Personen- oder Sachschadenentschädigungen Aufgrund
von Unfällen, schlechter Bedienung oder Funktionsstörungen sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung
unterbricht sich wenn das Gerät durch nicht autorisiertes Personal sowie der Einbau nicht originaler Teile
durchgeführt wird. Damit die Gewährleistung erkannt werden kann, muss die Rechnung des Kaufes vorgelegt
werden.
ENTSORGUNG GEBRAUCHTEN HAUSHALTSGERÄTEN
Die EU-Richtlinie 2012/19/EC (WEEE) in Sachen Elektronischer Abfallgeräte, fordert das gebrauchte
Haushaltsgeräte nicht in der herkömmlichen Abfallentwicklung entsorgt werden. Mit dem Ziel der
Optimierung der Wiedergewinnung und des Recycling der eingesetzten Materialien sowie die Reduzierung
der negativen Wirkungen auf die Menschliche Gesundheit und Umwelt müssen gebrauchte Geräte separat
gehandhabt werden.
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