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CLIVET CFW-2 1-5 Manuel D'installation, D'utilisation Et D'entretien page 89

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Ausserbetriebnahme, zerlegung und entsorgung
Abschaltung
Die Abschaltung soll von qualifizierten Technikern vorgenommen werden.
Verschüttungen oder Austritte von Fluiden in die Umgebung vermeiden.
Vor Abschaltung der Einheit, folgendes auffangen (wenn vorhanden):
das Kältemittel
in den Hydraulikkreisen vorhandene ungefrierbare Lösungen
Beim Warten auf Zerlegung und Entsorgung kann die Einheit auch im Freien gelagert werden, sofern Witterung und Temperatursprünge
keine Umweltschäden verursachen und die Strom-, Kälte- und Hydraulikkreise der Einheit intakt und geschlossen sind.
Zerlegung und entsorgung
Für zerlegung und entsorgung muss die einheit immer den autorisierten kundendienstzentren übergeben werden.
Bei der Zerlegung können der Ventilator, der Motor und die Batterie, wenn betriebsfähig, unter kompetenter Aufsicht auf ihre eventuelle
Wiederverwendung geprüft werden.
Alles Material soll in Übereinstimmung mit den hierfür geltenden nationalen Vorschriften eingesammelt oder entsorgt werden.
Für weitere Informationen über die Stilllegung der Einheit ist der Hersteller anzusprechen.
Richtlinie EG RAEE
Der Hersteller ist gemäß der Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU und der einschlägigen nationalen Vorschriften für Elektro- und
Elektronikaltgeräte im nationalen AEE-Register registriert.
Diese Richtlinie empfiehlt die korrekte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Diejenigen, die mit dem Zeichen der durchgestrichenen Tonne gekennzeichnet sind, müssen am Ende des Lebenszyklus separat entsorgt
werden, um Gesundheits- und Umweltschäden zu vermeiden.
Die elektrische und elektronische Ausrüstung muss mit all ihren Teilen komplett entsorgt werden.
Zur Entsorgung von „haushaltsüblichen" Elektro- und Elektronikgeräten empfiehlt der Hersteller, sich an einen autorisierten Händler oder eine
autorisierte Sondermülldeponie zu wenden.
Die Entsorgung gewerblicher elektrischer und elektronischer Ausrüstungen muss von autorisiertem Personal durch die für diesen Zweck
eingerichteten Konsortien in dem Gebiet durchgeführt werden.
In diesem Zusammenhang ist die Definition häuslicher Elektro- und Elektronikaltgeräte wie folgt:
Haushaltselektro- und Haushaltslektronikaltgeräte sowie Elektro- und Elektronikaltgeräte aus Handel und Gewerbe und institutioneller und
anderer Art, die in Art und Menge jenen aus Haushalten ähnlich sind. Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten, die sowohl von Haushalten
als auch von anderen Nutzern als Haushalten genutzt werden können, werden in jedem Fall als Elektro- und Elektronikaltgeräte aus Haushalten
betrachtet;
Gewerbliche Elektro- und Elektronikaltgeräte: alle Elektro- und Elektronikaltgeräte, die nicht aus den oben genannten Haushalten stammen.
Diese Geräte können enthalten:
• Kältemittelgas, das von Fachpersonal vollständig entfernt und in geeigneten Behältern mit den erforderlichen Qualifikationen gesammelt
werden muss;
• Schmieröl in Kompressoren und im Kältekreislauf, das gesammelt werden muss;
• Mischungen mit Frostschutzmitteln im Wasserkreislauf, deren Inhalt entsprechend gesammelt werden muss;
• mechanische und elektrische Teile, die fachgerecht getrennt und entsorgt werden müssen.
Wenn Maschinenkomponenten aus Wartungsgründen entfernt werden oder wenn die gesamte Einheit das Ende ihrer Lebensdauer erreicht
hat und aus der Anlage entfernt werden muss, wird empfohlen, die Abfälle grundsätzlich zu trennen und sicherzustellen, dass sie von
autorisiertem Personal an den bestehenden Sammelstellen entsorgt werden.

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