KAMIN ODER RAUCHABZUG
Der Kamin oder Rauchabzug muss folgenden Anforderungen entsprechen:
•
Er muss gegen die Verbrennungsprodukte dicht sein, wasserundurchlässig, angemessen
−
isoliert und entsprechend den Verwendungsbedingungen gedämmt sein;
Er muss aus Materialien bestehen, die gegen normale mechanische Beanspruchung,
−
gegen Wärme, gegen die Wirkung der Verbrennungsprodukte und gegen eventuelle
Kondensate beständig sind;
Er muss einen vorwiegend senkrechten Verlauf mit Abweichungen der Achse von nicht
−
mehr als 45° haben;
Er muss durch Luftzwischenräume oder geeigneten Isolierstoff in angemessenem
−
Abstand von brennbaren oder brennbaren Materialien gehalten werden;
Er muss vorzugsweise einen kreisförmigen Querschnitt besitzen; quadratische oder
−
rechteckige Querschnitte müssen abgerundete Ecken mit einem Radius von nicht
weniger als 20 mm haben;
Er muss einen konstanten, freien und unabhängigen Innenquerschnitt haben;
−
Die rechteckigen Querschnitte müssen ein Verhältnis zwischen den Seiten von max. 1,5
−
aufweisen;
Die Angaben des Herstellers des Geräts in Bezug auf den Querschnitt und die
−
Konstruktionsmerkmale des Rauchabzugs/Kamins sind zu beachten. Bei besonderen
Querschnitten, Variationen des Querschnitts oder des Verlaufs ist eine Überprüfung des
Rauchableitungssystems mit geeigneten, auf der Strömungslehre basierenden Verfahren
vorzunehmen.
Der Rauchabzug sollte mit einer Kammer zur Sammlung fester Materialien und
−
eventueller Kondensate ausgestattet sein, die unter dem Eingang des Rauchkanals liegen
sollte, um durch eine luftdichte Klappe leicht geöffnet und inspiziert werden zu können.
SCHORNSTEINANSCHLUSS
ACHTUNG:
Vor
dem
Anschluss
Bezirkskaminkehrermeister zu Rate zu ziehen!
Verbindungsstücke müssen am Gerät und untereinander fest und dicht verbunden sein. Sie
dürfen nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Das Verbindungsstück
zwischen Kaminofen und Kamin soll den gleichen Querschnitt haben wie der Rohrstutzen am
Ofen. Waagerechte Verbindungsstücke über 0,5 m sollen zum Kamin hin um 10 Grad
ansteigen. Rohre, die nicht wärmegeschützt oder senkrecht geführt sind, sollen nicht länger
als einen Meter sein.
Verbindungsstücke zu Kaminen müssen von Bauteilen aus brennbaren Baustoffen einen
Abstand von mindestens 40 cm einhalten. Es genügt ein Abstand von mindestens 10 cm,
wenn die Verbindungsstücke mindestens 2 cm dick mit nichtbrennbaren Dämmstoffen
ummantelt sind. Verbindungsstücke zu Kaminen müssen, soweit sie durch Bauteile aus
brennbaren Baustoffen führen in einem Abstand von mindestens 20 cm mit einem Schutzrohr
aus nichtbrennbaren Baustoffen versehen oder, in einem Umkreis von mindestens 20 cm mit
nicht brennbaren Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit ummantelt sein.
Geringere Abstände aus brennbaren Baustoffen sind zulässig, wenn sichergestellt ist, dass an
den Bauteilen bei Nennwärmeleistung der Feuerstätten keine höheren Temperaturen als 85°C
auftreten können.
IT IT IT IT- - - - GB
GB- - - - FR
GB
GB
des
Gerätes
ist
105/128
FR- - - - ES
ES- - - - DE
DE mod. 730-730 ECO-730N 15a
FR
FR
ES
ES
DE
DE
in
jedem
Fall
der
zuständige