7.2 Regelmäßige Kontrollen
Folgende Kontrollen sollten im Hinblick auf einen sicheren Betrieb regelmäßig durchgeführt werden:
alle 40h
Ölstandskontrolle: Vor dem Start des Gerätes den Ölstand und die Ölfarbe kontrollie-
ren. Pumpe auf Leckagen prüfen. Gegebenenfalls Öl ersetzen oder die Pumpe außer
oder
Betrieb nehmen. Bei Wasser im Gerät Öl wechseln und ggf. den Prozess überprüfen.
1x pro Woche:
Sauberes Öl ist hell und klar.
Achtung: Bei Verunreinigungen der Pumpe, oder wenn Verdacht besteht, dass nicht
zugelassene Fette oder Öle in die Vakuumpumpe gelangt sind, muss das Gerät außer
Betrieb genommen, mit Spezialreiniger behandelt und das Öl getauscht werden.
monatlich:
Ansaugbereich, Abluftleitung und Tank auf Verschmutzungen kontrollieren.
Achtung: Für die Reinigung sind ausschließlich Reiniger mit Zulassung des BAM Merk-
blattes M034-1 zugelassen. Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis für das Gerät.
jährlich:
Ersatz von Luftentölelementen und Filtereinsätzen im Nachabscheider. Vor dem Wech-
sel des Luftentölelementes die Dichtung mit 1-2 Tropfen des Pumpenöles befeuchten.
Ersatz des Ölfilters.
Entfernen von Schmutz und Anlagerungen an allen Oberflächen, welche Einfluss auf
die Betriebstemperatur des Gerätes haben. Speziell am Kühler, an den Kühlflächen,
am Tank (außen und ggf. innen) und dem Ventilator.
Schwimmerventil falls vorhanden auf Leichtgängigkeit prüfen. Ggf. die Kammer des
Schwimmerventils mittels Absaugen reinigen.
Hinweis:
Nachfüllen von Öl sollte im Normalfall nicht erforderlich sein. Ölverlust steht häufig im
Zusammenhang mit Feuchtigkeit in der geförderten Ansaugluft.
Die Pumpe darf nur mit dem von Gebr. Becker zugelassenen Öl „FOMBLIN YL VAC 25/6"
betrieben werden. Andernfalls besteht Explosionsgefahr!!!
7.3 Sicherheit bei der Instandhaltung
Wartungs- und Reinigungsarbeiten dürfen nur durchgeführt werden:
von im Umgang mit Sauerstoff geschultem Personal
mit Reinigern, die von der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) anerkannt sind (s. Liste der nicht-
metallischen Materialien - Merkblatt M 034-1 „Sauerstoff" (BGI 617)
nachdem sich das Gerät 2-3 Minuten abgekühlt hat.
Bei Wiederinbetriebnahme besteht im Fehlerfalle Brand und Explosionsgefahr!
Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz, wie z.B. die Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Unfallverhütungsvorschriften sowie von Vorschriften
zum Umweltschutz, wie z. B. Abfallgesetz (AbfG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet alle
gewerblichen Unternehmen, ihre Arbeitnehmer bzw. Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen
beim Umgang mit gefährlichen Stoffen zu schützen.
Bitte achten Sie darauf, dass die Vakuumpumpe gemäß der bestimmungsgemäßen Verwen-
dung, nicht mit giftigen, explosiven, mikrobiologischen, radioaktiven oder anderen gesund-
heitsschädlichen Stoffen in Berührung kommt.
Um die Gefährdung unserer Mitarbeiter, die mit der Handhabung (Wareneingang) und der Instandsetzung
der Vakuumpumpe beauftragt sind, zu verhindern, ist dies zwingend notwendig.
Die Folge der Nichtbeachtung der Vorschriften führt zur Haftung und zu Regressansprüchen vonseiten
Gebr. Becker. Außerdem behalten wir uns vor, dass diese Pumpen unrepariert zurückgesandt wird.
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www.becker-international.com