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Becker U 5.71 O2-PACK Instructions De Service page 11

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Hinweise zur Aufstellung
Die Verantwortung für die Umsetzung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG trägt der Planer der Maschine
beziehungsweise Anlage, in der diese Pumpen verbaut sind.
Gut belüftet.
Anreicherung von Sauerstoff in der Umgebung der Pumpe stellt eine hohe Brandgefahr dar.
Die Abluftleitung des Gerätes muss so beschaffen sein, dass das Gas aus dem Gebäude
heraus gefördert wird. Die Rohre sollten so angeordnet sein, dass sich bildendes Konden-
sat nicht in die Pumpe zurücklaufen kann. Ggf. ist ein Sammelbehälter vorzusehen. Das
Material der Abluftleitung muss aus Stahl oder Kupfer bestehen. Kunststoffrohre stellen ein
Brandrisiko dar. Bei langen Abluftleitungen muss der Querschnitt der Rohre größer gewählt
werden als der Durchmesser des Pumpenauslasses.
Es ist sicher zu stellen das sich keine Fette, Kunststoffe oder Metallreste in der Zu- oder
Auslassleitung befinden. Das Innere der Leitung muss absolut fett- und ölfrei sein.
Ventile oder Schieber in der Abluftleitung sind prinzipiell nicht zulässig.
Dichtungen in der Abluftleitung müssen entweder metallisch sein oder aus einem Werkstoff mit
BAM-Prüfzeugnis gem. Merkblatt M034-1-Liste der nichtmetallischen Materialien bestehen.
Die Pumpe darf nur bis maximal 50mbar Überdruck in der Abluftleitung betrieben werden.
Andernfalls steigen die Temperaturen im Gerät. Die Betriebserlaubnis erlischt in diesem Fall.
Die Abluftleitung muss regelmäßig auf Durchgängigkeit geprüft werden.
Betreiben Sie die Pumpe mit möglichst trockener Luft. Das Vorhandensein von Wasser
steigert den Ölverlust des Gerätes, da sich Öl an ggf. vorhandene Wassertropfen anlagert
und aus dem Gerät ausgetragen wird. Dieser Vorgang stellt keine Beeinträchtigung der
Gerätefunktion dar. Zur Vermeidung von Kondensation in der Ansaugluft stehen diverse
Gasballastventile zur Verfügung.
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Betriebshinweise
4.1 Verwendungszweck
Die bestimmungsgemäße Verwendung der U 5.71-301 O
Unterdruck (Vakuum).
Die Aufstellung der Vakuumpumpe in explosionsgefährdeten Umgebungen (EX-Zonen, insbesondere im
Sinne der Explosionsschutzverordnung) sowie der Einsatz der Vakuumpumpe in Bereichen mit ionisierter
Strahlung sind unzulässig.
Die Vakuumpumpe ist nicht geeignet zur Förderung:
- brennbarer Gase oder Dämpfe,
- korrosiver Medien,
- explosionsfähiger Gase oder Dämpfe,
- radioaktiver oder toxischer Medien,
- pyrophorer Substanzen.
Vor Inbetriebnahme der Vakuumpumpe ist zu prüfen, ob die über den erzeugten Unter-
druck abzupumpenden Medien untereinander verträglich sind, damit keine gefährlichen
Zustände auftreten können.
www.becker-international.com
-PACK von Gebr. Becker ist die Erzeugung von
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