Verringerte Lebensdauer Von Akkus Bei Falschem Umgang; Wartungs- Und Inspektionspflicht; Schalldruckpegel/Persönliche Schutzausrüstung; Vibration - Lister 1600-4 Mode D'emploi

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Verwenden Sie ausschliesslich unbeschädigte Akkus.
Setzen Sie Akkus und Ladestation nie direkter Sonneneinstrahlung oder Feuchtigkeit aus.
Schliessen Sie Akkus niemals kurz. Wegen durch Kurzschluss entstehender Überhitzung
kann der Akku durchbrennen.
Öffnen Sie niemals einen Akku. Flüssigkeit, die bei falscher Anwendung austritt, kann zu
Hautreizungen führen. Vermeiden Sie den Kontakt mit der Flüssigkeit. Spülen Sie bei Kon-
takt die Flüssigkeit sofort ab. Gelangt die Flüssigkeit in die Augen, spülen Sie die Augen
sofort 10 Minuten mit Wasser aus und suchen unverzüglich einen Arzt auf.
1.4.1.2.

Verringerte Lebensdauer von Akkus bei falschem Umgang!

Bei falschem Umgang kann die Leistungsfähigkeit der Akkus verringert werden.
Verwenden Sie ausschliesslich die Original-Ladestation. Andere Ladevorrichtungen können
den Akku zerstören.
Trennen Sie die Ladestation bei längerem Nichtgebrauch von der Stromversorgung.
Entfernen Sie den Akku aus der Ladestation, wenn die Ladestation nicht an der Stromver-
sorgung angeschlossen ist.
Stecken Sie nie andere Gegenstände in die Öffnung der Ladestation oder in die Aufnahme
des Akkus am Gerät.
Ersetzen Sie nicht mehr ladefähige Akkus. Sie schädigen die Ladestation.
1.4.2.

Wartungs- und Inspektionspflicht

Scheren Sie niemals mit einer beschädigten Maschine. Wird am Gehäuse,Akkuoder am elektri-
schen Kabelder Ladestation eine Beschädigung festgestellt, so muss diese durch den Hersteller
oder seinen Kundendienst oder eine ähnlich qualifizierte Person behoben werden, um Gefähr-
dungen zu vermeiden.
1.4.3.
Schalldruckpegel/Persönliche Schutzausrüstung
Gehörschutz tragen!
Wir empfehlen beim Arbeiten immer einen Gehörschutz zu tragen.
Schutzbrille und Handschuhe tragen!
Für Ihren persönlichen Schutz empfehlen wir Ihnen das Tragen von Schutzbrille und Handschu-
hen. Die persönliche Schutzausrüstung ist vom Bediener bereitzustellen.
1.4.4.

Vibration

Der Vibrationswert von 2,5 m/s² wird bei der Schermaschine nicht überschritten.
1.4.5.

Strahlung

Aufgrund der Prüfung nach den harmonisierten europäischen Normen der EG Richtlinie, ent-
spricht die Schermaschine den grundlegenden Schutzanforderungen der elektromagnetischen
Verträglichkeit (EMC).
1.4.6.

Restgefahren

Sollten sich im Betrieb Gefahren und Risiken zeigen, die nicht unmittelbar mit dem Scheren der
Tiere auftreten, bitten wir Sie, uns dieses mitzuteilen. Dies gilt auch bei technischen Mängeln,
die Gefahren verursachen.
1.4.7.

Anforderungen an den Bediener

Der sichere Einsatz der Schermaschine stellt nur geringfügige Anforderungen an die Bediener-
person. Diese müssen jedoch zwingend beachtet und erfüllt sein.
Der Bediener hat die Bedienungsanleitung gelesen und verstanden oder ist durch eine
Fachperson in die Bedienung eingewiesen und auf Risiken hingewiesen worden.
Der Bediener besitzt Erfahrung im Umgang mit den zu scherenden Tieren. Kindern ist das
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