Allgemeines
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Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät Winkelelementzange (WEZ-6) kann an jedes beliebiges Trägergerät wie Ladekran, Bagger,
Stapler etc. (mittels Schlupf, Kette oder direkt mit einem kompakten Kranhaken bis Gr. 5) angehängt
werden und ist ausschließlich geeignet zum Greifen und anschließenden Versetzen von gängigen/
marktüblichen assymetrischen und symetrischen Greifgütern wie L-Steinen, T-Elementen oder
dergleichen mit parallelen, ebenen und und nicht konischen Greifflächen.
Das Drehen, Aufstellen liegender Greifgüter oder gar Umlegen (Kippen) von Greifgütern ist nicht
erlaubt!
Das Anheben von Greifgütern in der Leerhubposition (der Aufhängelasche) ist verboten!
Dieses Gerät ist serienmäßig mit folgenden Elementen ausgestattet:
•
Einhängeöse für Kranhaken
•
Aufhängung für Einhängeöse (mit Schwerpunktausgleich (damit Elemente beim Anheben nahezu
senkrecht hängen))
•
Wechselautomatik zur vollautomatischen Umschaltung von „voll" auf „leer"
•
Handgriffe zum Führen des Gerätes
•
Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen
Einsatz, unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der
dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet
werden.
•
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
•
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
•
das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
•
sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
•
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
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