unteren Schienenende eine Beleuchtung mit mindestens 50 Lux bereitzustellen.
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GARANTIE UND HAFTUNG
Garantiedauer – Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Datum, an
dem das Produkt unser Werk verlässt. Der Kaufpreis für das Produkt muss vollständig bezahlt
sein, damit der Hersteller Teile im Rahmen dieser Garantie freigeben kann.
Deckung – Diese Garantie wird je nach Wahl des Herstellers für die Reparatur oder den Ersatz
von Teilen angewendet, die aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehler ausfallen. Der
Hersteller kann nach eigenem Ermessen werksüberholte Teile liefern. Diese Garantie wird dem
autorisierten Handicare Vertragshändler im Namen des Endkäufers des Produkts gewährt und
ist nicht übertragbar. Die Herstellergarantie deckt nicht die Arbeitskosten für das Entfernen,
die Reparatur oder den Ersatz von Garantieteilen.
Beschädigungen durch normale Abnutzung, Überladen oder unsach-
gemäße Benutzung und der Austausch der Batterien in der Fernbedienung unterliegen
nicht dieser Garantie.
Wir empfehlen, Ihren Treppenlift jährlich von einem entsprechend qualifizierten Treppen-
lifttechniker warten zu lassen.
Der Hersteller haftet unter keinen Umständen für Unfälle mit Todesfolge, Personenschaden,
Beschädigung von Eigentum oder Nebenschäden, unvorhergesehene Konsequenzen
und/oder Kosten oder Schäden, die aufgrund der Benutzung Ihres Treppenlifts entstan-
den sind. Änderungen am Produkt sind nicht zulässig und lassen den Gewährleistungs-
anspruch erlöschen. Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die aufgrund derartiger
Änderungen entstehen. Der Hersteller übernimmt keine Haftung für materielle oder
Personenschäden, die aufgrund der Missachtung oder unzureichenden Beachtung der
Sicherheitsbestimmungen und -anweisungen in dieser Anleitung oder aufgrund von
Fahrlässigkeit während der Installation, Benutzung, Wartung oder Reparatur dieses
Treppenlifts entstehen.
Installation und Wartung dürfen ausschließlich von durch den Hersteller in Übereinstim-
mung mit den örtlichen Bestimmungen autorisierten Vertragshändlern oder Monteuren/
Servicetechnikern durchgeführt werden.
Die an der Wand montierten Fernbedienungen arbeiten auf Basis von Infrarot-Frequenzen.
Handicare übernimmt keine Haftung für Systemausfälle im unwahrscheinlichen Fall von
Störungen durch Signale von außerhalb dieses Treppenlifts.
Dieses Gerät wurde getestet und entspricht den Grenzwerten für ein digitales Gerät der
Klasse B, entsprechend Teil 15 der FCC-Regeln. Diese Einschränkungen sind dazu
bestimmt, angemessenen Schutz gegen schädliche Störungen bei der Benutzung in
häuslichen Installationen zu bieten. Das Gerät erzeugt und nutzt Funkfrequenzenergie und
kann solche abstrahlen und kann, wenn es nicht gemäß den Anweisungen installiert und
benutzt wird, Funkkommunikationen beeinträchtigen. Es besteht allerdings keine Garantie,
dass in einer bestimmten Installation nicht doch Störungen auftreten können. Falls dieses
Gerät Funkstörungen im Radio- oder Fernsehempfang verursacht (durch EIN- und
AUSschalten des Geräts überprüfen), kann der Benutzer diese Funkstörungen
möglicherweise durch eine der folgenden Maßnahmen beheben:
• Verlegung oder Neuausrichtung der Empfangsantenne.
• Vergrößern des Abstands zwischen Gerät und Empfänger.
• Anschließen des Geräts an eine Steckdose, an deren Stromkreis nicht auch der
Empfänger angeschlossen ist.
• Den Händler oder einen erfahrenen Radio-/Fernsehtechniker um Unterstützung bitten.
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BENUTZERHANDBUCH | 71