2
Sicherheit
2.1
Allgemeine Sicherheitshinweise
ACHTUNG
Anlage freischalten!
Sicherstellen, dass die elektrischen Komponenten während der Arbeiten von der Spannungsversorgung getrennt
sind.
WARNUNG
Spannungsführende Teile! Das Gehäuse des Schaltgeräts darf nur von einer Elektrofachkraft geöffnet werden!
Die Tätigkeiten am Schaltgerät sind auf:
den Tausch der Batterien,
das Anschließen nach Einbauanleitung und Anschlussplan beschränkt.
Alle darüber hinausgehenden Arbeiten dürfen lediglich durch den KESSEL-Kundendienst oder einen Servicepartner
der KESSEL AG durchgeführt werden.
Betriebs- und Wartungsanleitungen müssen am Produkt verfügbar gehalten werden.
2.2
Personal - Qualifikation
Für den Betrieb der Anlage gelten die jeweils gültige Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung oder
nationale Entsprechungen.
Der Betreiber der Anlage ist dazu verpflichtet:
eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
entsprechende Gefährdungszonen zu ermitteln und auszuweisen,
Sicherheitsunterweisungen durchzuführen,
gegen die Benutzung durch Unbefugte zu sichern.
Person
1)
Betreiber
Sachkundiger (kennt, ver-
steht Betriebsanweisung)
Elektrofachkraft VDE 0105 (nach Vor-
schriften für elektr. Sicherheit, oder
nach nationalen Entsprechungen)
1) Bedienung und Montage darf nur durch Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.3
Produktbeschreibung
1
Display
2
Typenschild
3
Kabeldurchführungen, Anschlüsse
4
Netzanschlussleitung
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freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Anlagen
Sichtprüfung, Inspektion
Funktionskontrolle, Konfi-
guration des Schaltgerätes
Arbeiten an elektri-
scher Installation
010-910_02