Mondraker Thundra R Manuel D'utilisation page 84

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6. Je nach Fahrradtyp und Nutzungsart wird der Rahmen mit einer bestimmten Ausstattung komplettiert.
Die Garantie wird nicht gewährt, wenn das Rad unter nicht bestimmungsgemäßen Bedingungen
verwendet wurde.
7. Im Garantiefall für Hinterbau oder Lager, wird ein Austausch nur für das defekte Teil gewährt, nicht für
den ganzen Rahmen.
8. Die Garantie bezieht sich nur auf Ersatz, nicht aber auf die durch den Umbau entstehenden Kosten.
9. Alle Garantiefälle für Rahmen sind vorbehaltlich der Inspektion und der Entscheidung der Mondraker-
Techniker über die Art und Ursache des Defektes.
Was wird nicht von dieser Garantie umfasst?
1. Rahmen und Komponenten sind, sofern sie durch normale Abnutzung oder Verschleiß beschädigt sind,
von der Garantie ausgenommen.
2. Inkompatibilitäten des Rahmen-Modelles aufgrund von Modifikationen des Produkts (Lackierung,
Montage von nicht kompatiblen, nicht zugelassenen oder nicht geeigneten Teilen, z. B. Dämpfer,
Tretlager, Steuersatz, Umwerfer, Gabel, Reifen, etc.).
3. Diese Garantie gilt nicht bei Schäden, die durch Unfall, unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit, nicht
fachgerechte Montage, Um- oder Anbau von für den jeweiligen Fahrradtyp ungeeignetem Zubehör
oder fehlerhafte Wartung durch andere als zugelassene Mondraker-Fachhändler verursacht wurden.
Was leistet Mondraker im Garantiefall?
1. Mondraker bewertet jeden Garantiefall gesondert und behält sich je nach Fall vor, den defekten
Fahrradrahmen zu reparieren oder zu ersetzen. Dies unterliegt der Einschätzung des technischen
Teams bei Mondraker.
2. Von der Garantie betroffene Rahmen oder Teile werden mit dem gleichen oder einem gleichwertigen
Modell des gleichen Modelljahres ersetzt, solange dies möglich ist. Bei einem erforderlichen Ersatz von
Rahmen, ersetzen wir diese nach Verfügbarkeit in der gleichen Farbe und Form, behalten uns jedoch
bei Nichtverfügbarkeit einen Ersatz in anderer Farbe oder anderer Form vor.
3. Zusätzliche Ansprüche aus nationalem Gewährleistungsrecht bleiben hiervon unberührt.
Wie mache ich einen Garantieanspruch geltend?
Für alle Fragen bezüglich Reklamationen ist Ihre Mondraker-Verkaufsstelle vor Ort Ihr Ansprechpartner.
Bitte wenden Sie sich immer erst an Ihren Mondraker-Händler. Er ist auch bei allen Unklarheiten und
Fragen zuständig und veranlasst die eventuell notwendigen Schritte. Allen Garantieanfragen sind der
Kaufbeleg und die online Registrierung ab dem Modelljahr 2010 beinzufügen. Ohne diese Belege kann
keine Reklamation geltend gemacht werden.
Darauf sollten Sie vor jeder MTB-tour achten
1. Sämtliche Schraubverbindungen nach Herstellervorgaben prüfen. Insbesondere Schnellspanner an
den Rädern.
2. Überprüfen Sie Lenker, Vorbau und Sattelstütze auf eventuell sichtbare äußere Beschädigungen oder
Risse in einem seiner Teile.
3. Funktionsprüfung der vorderen und hinteren Bremsen.
4. Reifenluftdruck prüfen.
5. Fixierung der Griffe am Lenker prüfen.
6. Federgabel und Hinterradfederung auf Funktion prüfen.
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