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Rothenberger ROCAM mobile color Instructions D'utilisation page 12

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  • FRANÇAIS, page 21
Spezielle Sicherheitshinweise
Bei allen Arbeiten unbedingt Arbeitshandschuhe
tragen.
Keinerlei Arbeiten im Inneren des Gerätes
ausführen! In diesem Bereich darf ausschließlich
geschultes Fachpersonal (Kundendienst) tätig
werden!
Medizinische Anwendungen jeglicher Art mit
Hilfe des TV-Inspektionssystems sind nicht
zulässig!
Kamera und Schiebekabel nicht mit Gewalt aus
dem Rohr ziehen!
Unbedingt neben die „Achse"
Rohr- Kabel stellen, sonst
besteht Verletzungsgefahr!
Das Schiebekabel ist starr und steht deshalb unter
mechanischer Spannung! Beim Abrollen von der
Haspel festhalten!
Auf sicheren Stand achten. Haspelbremse nur so
weit lösen, dass das Kabel langsam abrollt.
Der Mindestsehabstand muss laut UVV 50 cm
(Mittelwert 64 cm) betragen!
Verbrauchte Wechselakkus nicht ins Feuer oder in
den Hausmüll werfen. Ihr Fachhändler bietet eine
umweltgerechte Alt-Akku-Entsorgung an.
Akkus nicht zusammen mit Metallgegenständen
aufbewahren (Kurzschlussgefahr).
Akku nur in der ROCAM® aufladen, keine
anderen Ladegeräte verwenden.
Akkus und Ladegeräte nicht öffnen und nur in
trockenen Räumen lagern. Vor Nässe schützen.
Unter extremer Belastung oder extremer
Temperatur kann aus beschädigten Wechselakkus
Batterieflüssigkeit auslaufen. Bei Berührung mit
Batterieflüssigkeit sofort mit Wasser und Seife
abwaschen. Bei Augenkontakt sofort mindestens
10 Minuten gründlich spülen und unverzüglich
einen Arzt aufsuchen!
4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das TV-Inspektionssystem ROCAM® ist
ausschließlich für die Prüfung von leeren und
gereinigten Rohren, Hohlkörpern und Hohlräumen
wie unter „Technische Daten /
Anwendungsbereiche" angegebenen Bereichen
gedacht. Andere Anwendungen sind unzulässig.
Kamerasonden nicht über längere Zeit in der Sonne
stehen lassen. Diese kann zu Beschädigungen des
Kameramoduls führen!
Alle geltenden Normen und Vorschriften sind zu
beachten.
Im Einzelnen sind das unter anderen:
Gesetz über technische Arbeitsmittel
(Gerätesicherheitsgesetz) mit zugehörigen
Verordnungen
Niederspannungs-Richtlinie
UVV VBG 1 „Allgemeine Vorschriften"
UVV VBG 4 „Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel"
Richtlinien für Arbeiten in Behältern und
engen Räumen (BG-Regel 77), Richtlinie für
Bildschirmarbeitsplätze.
DEUTSCH

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