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Sie haben eine JAC-Maschine erworben, und wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen.
Damit Ihre Maschine Sie in den kommenden Jahren vollkommen zufrieden stellt, bitten wir Sie
darum, sich die nachstehenden Empfehlungen zur Herzen zu nehmen:
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Lassen Sie sich von Ihrem Vertragshändler bei der Montage, der Inbetriebnahme und den
darauffolgenden Schritten helfen ;
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Um in den Vorzug der Dreijahresgarantie zu gelangen (siehe nachstehende Bedingun-
gen), lassen Sie von Ihrem Vertragshändler das Wartungsheft bei der Einrichtung Ihrer
Maschine ausfüllen. Dieses Wartungsheft finden Sie am Ende dieser Betriebsanleitung vor.
JAC bietet eine Dreijahresgarantie auf all seine Produkte.
Diese Garantie umfasst die Auswechselung von Originalteilen, die für schadhaft befunden
wurden, und deren kostenlosen Einbau seitens des JAC-Vertreters.
Die Garantie beginnt am Tag der Installation des Materials.
Die Garantie ist folgenden einschränkenden Bedingungen unterworfen:
1. Material wurde unter „normalen" Bedingungen erworben ;
2. Installation durch einen befugten Vertreter ;
3. Benutzung des Materials entsprechend den Bestimmungen der Gebrauchsanweisung
und für den Zweck, für den es hergestellt wurde ;
4. Material wurde täglich instandgehalten laut Anweisungen und mit der Sorgfalt eines
„guten Familienvaters" ;
5. Die Wartungen wurden vom Vertragsvertreter gemäß den Wartungsspezifikationen vor-
genommen, mindestens einmal im Jahr (Wartung zu Lasten des Benutzers). Die Anlei-
tung enthält eine Seite, auf der der Vertragsvertreter die einzelnen Wartungen vermerken
kann ;
In Ermangelung einer Wartung durch einen befugten Vertreter oder wenn das War-
tungsheft nicht ordentlich ausgefüllt ist, ist die Garantie auf ein Jahr beschränkt.
6. Es dürfen ausschließlich Originalteile von JAC verwendet werden.
Diese Garantie deckt nicht folgende Umstände:
1. Die Auswechselung von normalen Verschleißteilen ;
2. Teile, die von unserer Seite nicht für schadhaft befunden wurden ;
3. Schwierigkeiten aufgrund einer zweckfremden Benutzung des Materials ;
4. Schwierigkeiten aufgrund einer Installation, die nicht von einem befugten Vertreter vorge-
nommen worden war ;
5. Teileschäden oder Schwierigkeiten infolge von Transportschäden oder einer unsachge-
mäßen Handhabung.
Eine Reparatur und/oder Auswechselung von schadhaften Teilen, die während der Garantie-
laufzeit stattfand, bewirkt keine Verlängerung der anfänglichen Garantielaufzeit.
VOR DER INBETRIEBNAHME
GARANTIE
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