Roland CAKEWALK CA-2A T-Type Leveling Amplifier Guide D'utilisation page 45

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SCHÄDEN,
UNFÄLLE,
SCHADENERSATZANSPRÜCHE
ODER
FOLGESCHÄDEN
(EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS NUTZUNGSAUSFALL,
DATENVERLUST,
ENTGANGENEM
GEWINN
ODER
VERLORENEN
GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN),
DIE AUS DEN FUNKTIONALEN EIGENSCHAFTEN DES
PRODUKTS ENTSTEHEN, SELBST WENN CAKEWALK ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHÄDEN INFORMIERT WAR.
IN EINIGEN RECHTSPRECHUNGEN IST DIE EINSCHRÄNKUNG ODER DER AUSSCHLUSS DER
HAFTUNG FÜR UNFÄLLE ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE OBIGE
FESTLEGUNG FÜR SIE EVENTUELL NICHT GILT.
8. EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA. Wenn
Sie Vertreter einer Regierungsbehörde sind, erkennen Sie an, dass das Produkt mit privaten Mitteln entwickelt wurde
und dass die Computersoftware mit EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN zur Verfügung gestellt wird. Die Rechte der
Regierung in Bezug auf die Nutzung, Vervielfältigung, Reproduktion und Offenlegung durch die Regierung
unterliegen den Einschränkungen in Unterabschnitt (c)(1)(ii) der Klausel zu Rechten an technischen Daten und
Computersoftware (Rights in Technical Data and Computer Software) in DFARS 252.227-7013 sowie (c)(1) und (2)
der Klausel zu eingeschränkten Rechten an kommerzieller Computersoftware (Commercial Computer Software –
Restricted Rights) in FAR 52.227-19. Vertragspartner ist Cakewalk Inc.
9. GÜLTIGKEITSDAUER. Diese Lizenzvereinbarung gilt sofort als aufgehoben, wenn Sie gegen eine der enthaltenen
Bedingungen verstoßen. Bei Aufhebung sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Produkts, die dieser Lizenzvereinbarung
unterliegen, sofort an Cakewalk zurückzugeben oder zu vernichten.
10. SONSTIGES.
10.1. Geltendes Recht. Die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gelten entsprechend den materiellen Gesetzen der
Vereinigten Staaten von Amerika und/oder des Commonwealth of Massachusetts, USA.
10.2. Ausschluss des Rechtsmittelverzichts. Unterlässt es eine Partei bei Vertragsbruch durch die andere Partei, die ihr
im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung zustehenden Rechte durchzusetzen oder gegen die andere Partei vorzugehen,
so stellt dies keinen Verzicht auf die Durchsetzung dieser Rechte oder auf die Anwendung von Rechtsmitteln bei
zukünftigen Vertragsbrüchen dar.
10.3. Kosten von juristischen Verfahren. Wenn eine der Parteien mit Bezug auf diese Lizenzvereinbarung gegen die
andere Partei Klage erhebt, steht der gewinnenden Partei zusätzlich zu den übrigen Rechtsmitteln die Erstattung
sämtlicher Anwalts- und Verfahrenskosten zu.
10.4. Salvatorische Klausel. Sollte eine der Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung von einem zuständigen Gericht
für ungültig oder undurchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.
SIE ERKLÄREN, DASS SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND
DASS SIE SICH AN DIE DARIN FESTGELEGTEN BEDINGUNGEN GEBUNDEN FÜHLEN. SIE ERKENNEN
AUSSERDEM
AN,
DASS
ES
SICH
HIERBEI
UM
DIE
VOLLSTÄNDIGE
UND
EINZIGE
LIZENZVEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND CAKEWALK HANDELT. ALLE VORLÄUFIGEN ODER
FRÜHEREN VEREINBARUNGEN IN MÜNDLICHER ODER SCHRIFTLICHER FORM SOWIE ALLE
ANDEREN ÜBEREINKÜNFTE ZWISCHEN IHNEN UND CAKEWALK IN BEZUG AUF DEN
WESENTLICHEN GEGENSTAND DIESER LIZENZVEREINBARUNG VERLIEREN DAMIT IHRE
GÜLTIGKEIT.
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