nach der Schadenentdeckung, den Defekte gemeldet hat.
- Sichtbare Defekte sollen vom Kunden bis spätestens 7 Tagen vom Verkaufsdatum (das
Datum des Anfangs der Garantiegültigkeit) an, schriftlich an ZAZZERI mitgeteilt werden.
Mit „sichtbaren Defekten" sind alle Defekte gemeint, die, wenn nicht innerhalb der o.g. Frist
zum Verkäufer mitgeteilt werden, als Konsequenz der Produktsverwendung betrachtet und
deshalb nicht von dieser Garantie anerkannt werden (oberflächliche Schäden wie Kratzen,
Beule, Schlieren, u.s.w. )
- Die defekten Teile und die Ersatzteile sind Eigentum von ZAZZERI.
- Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Produktionsinstallation einen passenden
Zugang für die Reparaturen und Wartungen erlaubt. Kein Schadenersatz wird von ZAZZERI
anerkannt für die eventuelle Entfernung von Mauerwerk oder Installationen, die den o.g.
Zugang verhindern.
- Die Garantie verfällt, falls der Schaden verursacht wurde durch:
a) Falscher Installation
b) Ungeeigneter Benutzung oder nicht konform an die Gebrauchsbedingungen, die in der
Verpackung enthaltenen Unterlagen angegeben sind.
c) Benutzung von Reinigungsprodukte, die Säuren oder Scheuermittel enthalten
d) Falscher Reparatur
e) Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen
f) Oberflächebeschädigung, die von Kalkbildungen verursacht wird
g) Lufterscheinung
h) Überspannung im elektrischen Anlage
i) Ohne ZAZZERI vorherige Genehmigung erfolgter Reparatur
j) Nicht richtig erfolgter Wartung
- Die Garantie umfasst nicht folgende Tätigkeiten von alltäglicher Wartung:
a) Reinigung der Filter
b) Reinigung der Perlatoren
c) Entfernung der Kalkbildungen an Handbrause, Kopfbrause oder andere Oberfläche
- Falls die Reklamation unberechtigt ist, das heißt, wenn ZAZZERI für die Schaden nicht
verantwortlich ist, die Kosten für die Fehlerfeststellung, Transport oder anderer Art werden
den Kunden durch dem CAT in Rechnung gestellt.
- Die Garantie umfasst nicht den Antrag auf Schadenersatz für erlittene oder aufgetretene
Schäden.
- Die Garantie ist nicht verlängerbar.
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