5 Recycling und Entsorgung
6 Garantie und Kundendienst
5
Recycling und Entsorgung
Sowohl der Anlaufstrombegrenzer als auch die zu -
gehörige Transport verpackung bestehen zum weitaus
überwiegenden Teil aus recyclefähigen Rohstoffen.
5.1
Anlaufstrombegrenzer entsorgen
Ist das Vaillant Gerät mit diesem Zeichen
gekennzeichnet, gehört es nach Ablauf
der Nutzungsdauer nicht in den Haus-
müll. Sorgen Sie in diesem Fall dafür,
dass das Vaillant Gerät sowie die ggf.
vorhandenen Zubehöre nach Ablauf der
Nutzungsdauer einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt werden.
Nur DE:
Da dieses Vaillant Gerät nicht unter das Gesetz über das
Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltver-
trägliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
(Elektro- und Elektronikgerätegesetz-ElektroG) fällt, ist
eine kostenlose Entsorgung bei einer kommunalen Sam-
melstelle nicht vorgesehen.
5.2
Verpackung entsorgen
> Sorgen Sie dafür, dass die Transportverpackung einer
ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt wird.
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6
Garantie und Kundendienst
6.1
Herstellergarantie (Deutschland/Österreich)
Herstellergarantie gewähren wir nur bei Installation
durch einen anerkannten Fachhandwerksbetrieb.
Dem Eigentümer des Gerätes räumen wir diese Herstel-
lergarantie entsprechend den Vaillant Garantiebedin-
gungen ein (für Österreich: Die aktuellen Garantiebe-
dingungen sind in der jeweils gültigen Preisliste ent-
halten - siehe dazu auch www.vaillant.at). Garantiear-
beiten werden grundsätzlich nur von unserem Werks-
kundendienst (Deutschland, Österreich) ausgeführt.
Wir können Ihnen daher etwaige Kosten, die Ihnen bei
der Durchführung von Arbeiten an dem Gerät während
der Garantiezeit entstehen, nur dann erstatten, falls wir
Ihnen einen entsprechenden Auftrag erteilt haben und
es sich um einen Garantiefall handelt.
6.2
Werksgarantie (Schweiz)
Werksgarantie gewähren wir nur bei Installation durch
einen anerkannten Fachhandwerksbetrieb. Dem Eigentü-
mer des Gerätes räumen wir eine Werksgarantie ent-
sprechend den landesspezifischen Vaillant Geschäftsbe-
dingungen und den entsprechend abgeschlossenen
Wartungsverträgen ein.
Garantiearbeiten werden grundsätzlich nur von unserem
Werkskundendienst ausgeführt.
6.3
Werksgarantie (Belgien)
Die N.V. VAILLANT gewährleistet eine Garantie von 2
Jahren auf alle Material- und Konstruktionsfehler ihrer
Produkte ab dem Rechnungsdatum.
Die Garantie wird nur gewährt, wenn folgende Voraus-
setzungen erfüllt sind:
1. Das Gerät muss von einem qualifizierten Fachmann
installiert worden sein. Dieser ist dafür verantwortlich,
dass alle geltenden Normen und Richtlinien bei der
Installation beachtet wurden.
2. Während der Garantiezeit ist nur der Vaillant Werks-
kundendienst autorisiert, Reparaturen oder Verände-
rungen am Gerät vorzunehmen. Die Werksgarantie
erlischt, wenn in das Gerät Teile eingebaut werden, die
nicht von Vaillant zugelassen sind.
3. Damit die Garantie wirksam werden kann, muss die
Garantiekarte vollständig und ordnungsgemäß ausge-
füllt, unterschrieben und ausreichend frankiert spätes-
tens fünfzehn Tage nach der Installation an uns zurück-
geschickt werden. Während der Garantiezeit an dem
Gerät festgestellte Material- oder Fabrikationsfehler
werden von unserem Werkskundendienst kostenlos
behoben. Für Fehler, die nicht auf den genannten Ursa-
chen beruhen, z. B. Fehler aufgrund unsachgemäßer
Installation oder vorschriftswidriger
Installationsanleitung Anlaufstrombegrenzer VWZ 30/2 0020005481_06