Zur Vermeidung von Bränden, müssen Abgasleitungen entlang oder durch brennbare Wände oder
Böden mit einem Mindestabstand von 25 mm verlegt werden.
Das genannte Abgasmaterial besteht aus Edelstahl oder hat ein Innenrohr aus Edelstahl. Dies steht im
Zusammenhang mit der maximalen Abgastemperatur und dem verbauten Edelstahlwärmetauscher.
Die Zuluftleitungen können aus gleichem Material bestehen, wenn sie für Abgas zugelassen sind,
oder aus Materialien, die in der Tabelle auf Seite 49-51 aufgeführt sind. Andere Materialien sind nicht
zugelassen.
Beim Überschreiten der maximalen Abgaslänge, wie in Tabelle [4] beschrieben, müssen die
Durchmesser der Dach-/Wanddurchführung, der Verlängerungen und Bögen auf den nachfolgenden
größeren Durchmesser vergrößert werden.
Anordnung und Anzahl der Revisionsöffnungen nach DIN 18160.
Achtung:
-Die in der Widerstandstabelle [4] aufgeführte Werte gelten ausschließlich für das vom Hersteller
gelieferte bzw. empfohlene Abgasmaterial.
-Abgasmaterial mit abweichenden Widerständen kann die zulässige Länge des Verbrennungsluft- und
Abgassystems verändern.
-der pH-Wert für Kondensat beträgt 3,4!
Die vom Hersteller mitgelieferten Dach- und Wanddurchführungen haben folgende Artikelnummer:
Gerätetyp
G+ 15/25/35/40
G+ 60/80/100
G+ 135/150/200
Die Verlängerungsrohre und -bögen des Abgassystems müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Gerätetyp
G+ 15/25/35/40
G+ 60/80/100
G+ 135/150/200
26
Dachdurchführung C33
59 90 557
59 90 561
59 90 564
Mindestdurchmesser
80 mm
100 mm
130 mm
Wanddurchführung C13
59 90 581
59 90 585
59 90 589