Gewährleistung und Garantie
CERA-Kaminöfen sind nach den aktuellsten Richtlinien und Erkenntnissen konzipiert und
gebaut. Da es sich hierbei um technische Geräte handelt, sind diese von einem
Sachkundigen
entsprechend
der
Fachregeln
und
Vorschriften
aufzustellen
und
anzuschließen. Der Kaminofen muss an einen Schornstein angeschlossen werden. Der
Käufer ist verpflichtet, die Eignung des Schornsteins vor der Installation des Ofens von einem
Fachmann überprüfen zu lassen.
Diese Anleitung ist Grundlage für die fachgerechte Erstinbetriebnahme durch einen
Sachkundigen.
Der Aufbau des Kaminofens und der Anschluss an den Schornstein müssen von
einem Fachmann durchgeführt werden.
Sachmängelrügen an neuen Produkten sind direkt mit dem liefernden Fachbetrieb zu klären.
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus übernimmt CERA-Design eine Garantie von 5 Jahren
ab Herstellung auf alle Funktionsteile*.
Die Garantiezeit beginnt im Zeitpunkt der Lieferung des Produktes an den ersten Endkunden
bzw. mit der Erst-Inbetriebnahme. Als Nachweis gilt die Rechnung des Fachhändlers,
welcher das Gerät geliefert hat. Es ist immer die Fertigungsnummer, welche auf dem
Typenschild angegeben ist, anzugeben.
Garantieleistungen werden nicht für Ausstellungsgeräte, die länger als zwei Jahre in einer
Ausstellung präsentiert wurden, gewährt. Geräte, die diesen Zeitraum überschritten haben,
gelten nicht als Neugeräte. Die Verpflichtungen des Händlers aus dem Kaufvertrag
(Einzelvertrag des Kunden mit dem Fachbetrieb) sind hiervon nicht berührt.
Für die Rechte aus dieser Garantie gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
* ausgenommen sind Verschleißteile und feuerberührte Teile
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