GHG 517, 4-polig 50/60Hz
220-250V
380-415V
500V
blau
rot
schwarz
GHG 517, 5-polig 50/60Hz
220-250V
380-415V
500V
blau
rot
schwarz
Anschlußbild
GHG 517, 4-polig 50/60Hz
ohne Hilfskontakt
mit Hilfskontakt
GHG 517, 5-polig 50/60Hz
ohne Hilfskontakt
mit Hilfskontakt
6 6 6 6 6
Cooper Crouse-Hinds GmbH
Explosionsgeschützte Steckvorrichtung 32A, GHG 517
Beim Einsatz von KLE mit einer niedrigeren als
der für das Gerät zutreffenden IP-Schutzart, (siehe
Seite 3, technische Daten) wird die IP-Schutzart
des gesamten Gerätes reduziert. Die für die
eingesetzten KLE maßgebenden Montage-
richtlinien sind zu beachten. Um die Mindest-
schutzart herzustellen, sind nicht benutzte
Einführungsöffnungen mit einem bescheinigten
690V
Verschlußstopfen zu verschließen. Es ist darauf zu
schwarz
achten, daß bei der Installation der KLE die für
den Leitungsdurchmesser geeigneten Dichtungs-
einsätze verwendet werden. Bei ausschneidbaren
Dichtungseinsätzen ist sicherzustellen,daß der
Einsatz ordnungsgemäß dem Leitungsdurch-
messer angepaßt wird.
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart sind die KLE fest anzuziehen.
Bei übermäßigem Anziehen kann die
Schutzart beeinträchtigt werden.
690V
schwarz
Alle nicht benutzten metrischen COOPER
CROUSE-HINDS / CEAG KLE sind mit dem
bescheinigten Verschluß für metrische KLE zu
verschließen.
6.3.2
Stecker/Kupplung
Es dürfen generell nur die im Stecker oder der
Kupplung vorhandenen Dichteinsätze
verwendet werden. Bei der Installation der
Leitung ist darauf zu achten, daß die für den
Leitungsdurchmesser geeigneten Dichtungs-
einsätze verwendet werden. Nach der
Installation der Leitung ist die Überwurfmutter
(Seite 5, Bild 2, Pos. 4) handfest bis zur
Erzielung der Dichtwirkung anzuziehen.
Danach sind die Schrauben Pos. 5, der
Zugentlastung Pos. 6, fest anzuziehen.
Achtung! Übermäßiges Anziehen kann die Zug-
entlastungswirkung negativ beeinträchtigen
6.4
Schließen des Gerätes
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart sind die Deckelschrauben, die
Schrauben der Stecker und der Kupplung fest
anzuziehen.
Alle Fremdkörper sind aus dem Gerät zu
entfernen. Bei übermäßigem Anziehen
kann die Schutzart beeinträchtigt werden.
6.5
Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind die in
den einzelnen nationalen Bestimmungen genann-
ten Prüfungen durchzuführen. Außerdem ist vor
der Inbetriebnahme die korrekte Funktion und
Installation des Betriebsmittels in Übereinstim-
mung mit dieser Betriebsanleitung und anderen
anwendbaren Bestimmungen zu überprüfen.
Vor jedem Stecken des Steckers in die Steckdose
ist dieser auf Beschädigungen zu überprüfen.
Der Betreiber muß dafür sorgen, daß beim
Betrieb der Steckvorrichtung überall ein
gleiches Erdpotential anliegt.
Unsachgemäße Installation und Betrieb der
Steckvorrichtungen kann zum Verlust der
Garantie führen.
7
Instandhaltung / Wartung
Die für die Wartung / Instandhaltung von
elektrischen Betriebsmitteln in explosions-
gefährdeten Bereichen geltenden nationa-
len Bestimmungen sind einzuhalten (z.B.
EN 60079-17).
Vor Öffnen des Gehäuses Spannungs-
freiheit sicherstellen oder geeignete
Schutzmaßnahmen ergreifen.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind
anwendungsspezifisch und daher in Abhän-
gigkeit von den Einsatzbedingungen vom
Betreiber festzulegen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die
Teile, von denen die Zündschutzart abhängt,
zu prüfen (z.B. Unversehrtheit der druckfesten
Komponenten, des Gehäuses, der Dichtungen
und der Kabel- und Leitungseinführung).
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden,
daß Instandsetzungsarbeiten erforderlich sind,
ist Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung zu
beachten
8
Reparatur / Instand-
setzung / Änderungen
Instandsetzungsarbeiten/Reparaturen dürfen
nur mit COOPER CROUSE-HINDS / CEAG
Originalersatzteilen vorgenommen werden.
Bei Schäden an der druckfesten Kapselung
ist das betroffene Betriebsmittel an
COOPER CROUSE-HINDS / CEAG zur
Reparatur zurückzugeben. Reparaturen,
die den Explosionsschutz betreffen,
dürfen nur von COOPER CROUSE-HINDS
/ CEAG oder einer qualifizierten Elektro-
fachkraft in Übereinstimmung mit
national geltenden Regeln durchgeführt
werden (z.B. EN 60079-19).
Umbauten oder Änderungen am Betriebs-
mittel sind nicht gestattet.
9
Entsorgung / Wiederver-
wertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind die
jeweils geltenden nationalen Abfallbeseitigungs-
vorschriften zu beachten.
Programmänderungen und -ergänzungen sind
vorbehalten.