! · Es ist verboten, Absturzschutzsysteme zu gebrauchen, wenn die Funktion einer Komponente
durch eine andere beeinträchtigt wird.
! · Vor jedem Gebrauch sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Abstürze auf ihre
Beschaffenheit und korrekte Funktion gründlich zu kontrollieren.
! · Bei der Kontrolle werden alle Systemkomponenten unter besonderer Berücksichtigung
möglicher Schäden, der übermäßigen Abnutzung, Korrosion, Scheuer- und Schnittstellen sowie
Fehlfunktionen nachgeprüft. Folgende Punkte sind bei den jeweiligen Ausrüstungen zu beachten:
! · Auffang- und Rückhaltegurte: Verbindungsklammern, Einstellelemente, Anschlagpunkte (-
klammern), Einzelgurte, Nähte, Schlaufen;
! · Falldämpfer: Anschlagschlaufen, Einzelgurte, Nähte, Gehäuse, Karabiner;
! · Textilseile und -führungen dafür: Seile, Schlaufen, Kauschen, Karabiner, Einstellelemente,
Langspleiß;
! · Stahlseile und -führungen dafür: Drähte, Klemmen, Schlaufen, Kauschen, Karabiner,
Einstellelemente, Langspleiß;
! · Seil- oder Gurthöhensicherungsgeräte: korrekte Funktion der Aufroll- und der
Sperreinrichtung, Gehäuse, Falldämpfer, Karabiner;
! · Steigschutzeinrichtungen: Gerätekörper, ungehinderte Bewegung auf der Führung, Funktion
der Sperreinrichtung, Rollen, Schrauben und Nieten, Karabiner, Falldämpfer;
Hauptsperrvorrichtung, Funktion der Sperre.
! · Mindestens alle 12 Einsatzmonate ist die persönliche Schutzeinrichtung gegen Absturz für
eine regelmäßige gründliche Inspektion außer Betrieb zu nehmen. Diese Inspektion kann vom
werkseigenen, entsprechend unterwiesenen Bevollmächtigten für derartige Inspektionen
durchgeführt werden. Regelmäßige Inspektionen können auch durch den Hersteller oder ein von
ihm dazu befugtes Unternehmen / eine befugte Person durchgeführt werden.
! · Weist die jeweilige Schutzeinrichtung gegen Absturz einen komplizierten, mehrteiligen Aufbau
auf, dürfen regelmäßige Inspektionen in diesen Fällen nur durch den Hersteller oder seinen
befugten Vertreter durchgeführt werden. Zum Schluss wird das Datum für die weitere
regelmäßige Inspektion festgelegt.
! · Kommt es auf die Beschaffenheit der Einrichtungen und die Sicherheit des Betreibers an, die
von der absoluten Funktionsfähigkeit und Festigkeit abhängig ist, sind regelmäßige Inspektionen
von grundlegender Bedeutung.
! · Während der regelmäßigen Inspektion ist es auf gut lesbare Kennzeichnungen auf der
Schutzeinrichtung (Typenschild) zu achten. Die Schutzeinrichtung darf mit schlecht lesbarem
Typenschild nicht gebraucht werden.
! · Wird die Schutzeinrichtung außerhalb ihres Herstellungslandes verkauft, hat ihr Lieferant eine
Gebrauchs- und Wartungsanleitung sowie Angaben über regelmäßige Inspektionen und
Reparaturen in der jeweiligen Landessprache des Einsatzlandes mitzuliefern., was für die
Sicherheit des Betreibers von wesentlicher Bedeutung ist.
! · Persönliche Schutzausrüstungen gegen Abstürze sind nach einer Absturzrückhaltung sofort
außer Betrieb zu nehmen und zu verschrotten (zu vernichten) bzw. es sind andere Verfahren
gemäß der Gebrauchsanleitung anzuwenden.
! · Nur die Auffanggurte nach EN 361 sind als die einzige Rückhaltevorrichtung für den Körper
des Betreibers in den persönlichen Schutzeinrichtungen gegen Absturz zugelassen.
! · Das Absturzschutzsystem kann an den mit dem Symbol „A" gekennzeichneten
Anschlagpunkten (Klammern, Schleifen) des Sicherheitsgurtsystems angeschlossen werden.
Für diese Eintragungen ist der Einsatzbetrieb der jeweiligen Schutzeinrichtung verantwortlich. Das Gebrauchsblatt ist bei der ersten Ingebrauchnahme auszufüllen. Alle Angaben der persönlichen
Schutzeinrichtung gegen Absturz (Bezeichnung, Serien-Nr., Kauf- und Ingebrauchnahmedatum, Bezeichnung des Betreibers, Angaben der Reparaturen und Inspektionen sowie die
Außerbetriebnahme) sind im Gebrauchsblatt für die jeweilige Einrichtung einzutragen. Das Gebrauchsblatt wird vom werkseigenen Bevollmächtigten für Schutzeinrichtungen ausgefüllt. Der
Gebrauch einer persönlichen Schutzeinrichtung gegen Absturz ist ohne ausgefülltes Gebrauchsblatt untersagt.
BEZEICHNUNG/ MODELL
GERÄTENUMMER
BETREIBER
KAUFDATUM
DATUM
URSACHEN FÜR INSPEKTION ODER REPARATUR
1
2
3
4
5
Hebeco AG, Bauhaus Hanegg, Gehrenstegweg 4, CH-8810 Horgen,
tel: +41 (0) 44 718 10 10 fax: +41 (0) 44 718 10 11 e-mail: info@hebeco.ch
PROTEKT - ul. Starorudzka 9, 93-403 Lodz, Poland
GEBRAUCHSBLATT
TECHNISCHE INSPEKTIONEN
FESTGESTELLTE SCHÄDEN, DURCHGEFÜHRTE REPARATUREN,
! · Der Anschlagpunkt (die -einrichtung) der persönlichen Schutzeinrichtung gegen Absturz hat
einen stabilen Aufbau und die Anbringungsfläche aufzuweisen, um den möglichen Absturz
einzuschränken und die freie Absturzhöhe zu minimieren. Der Anschlagpunkt muss sich
oberhalb des Betreibers befinden. Die Form und der Aufbau des Anschlagpunktes muss das
zuverlässige Anschlagen gewährleisten und darf zum unerwarteten Lösen der Einrichtung
führen. Die Mindestfestigkeit des Anschlagpunktes muss 12 kN betragen. Nach EN 795
gekennzeichnete und zugelassene Anschlagpunkte sind zu gebrauchen.
! · Der freie Raum muss unterhalb des Arbeitsplatzes mit dem vorgesehenen Einsatz einer
persönlichen Schutzeinrichtung gegen Absturz nachgeprüft werden, um einen Stoß gegen
diverse Objekte oder Flächen bei der Absturzzurückhaltung zu verhindern. Gemessene
Freiraumwerte sind mit den Werten in der Gebrauchsanleitung der für den Einsatz
vorgesehenen Absturzschutzeinrichtung zu vergleichen.
! · Beim Gebrauch des Absturzschutzsystems ist auf schädliche Einwirkungen besonders zu
achten, die seine Funktion oder die Betreibersicherheit beeinträchtigen können. Dazu gehören
insbesondere: Verflechten oder Scheuern der Seile an scharfen Kanten, pendelartiger Absturz,
die Elektrizität, extreme Temperatureinwirkungen, Beschädigungen der Einrichtungen,
Beeinträchtigungen durch Klimaeinflüsse, Einwirkung chemischer Stoffe, Verunreinigungen.
! · Persönliche Schutzeinrichtungen gegen Absturz sind in entsprechenden Schutz- bzw.
wasserfesten Verpackungen zu befördern. Dazu gehören bspw. wasserfeste Textilstofftaschen
oder Stahl- bzw. Kunststoffkoffer oder -kisten.
! · Persönliche Schutzeinrichtungen gegen Absturz sind zu reinigen, ohne den Basisstoff zu
beschädigen. Die Textilkomponenten (Gurte, Seile) werden mit Feinreinigungsmitteln gereinigt
und danach mit Wasser gründlich gespült. Die Falldämpfer werden ausschließlich mit feuchtem
Lappen gereinigt. Sie dürfen nicht in Wasser getaucht werden. Die Kunststoffteile werden nur mit
Wasser gereinigt. Die während der Reinigung oder des Einsatzes nass gewordene
Schutzeinrichtung ist natürlich, fern von Wärmequellen, trocknen zu lassen. Stahlteile und -
komponenten können ab und zu leicht geölt werden, um ihre Funktion zu verbessern.
! · Persönliche Schutzeinrichtungen gegen Absturz sind lose verpackt, trocken, gut gelüftet,
gegen die Licht-, UV-, Staubeinwirkung, scharfe Gegenstände, extreme Temperaturen sowie
ätzende Stoffe geschützt zu lagern.
! · Alle Komponenten der persönlichen Schutzeinrichtungen gegen Absturz müssen den
entsprechenden Gebrauchsanleitungen und folgenden Normen entsprechen:
! EN 353-1, EN 353-2, EN 354, EN 355, EN 360 – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
– Absturzrückhaltesysteme
! EN 362 - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Verbindungselemente
! EN 341, EN 1496, EN 1497, EN 1498 - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz –
Abseilgeräte zum Retten
! EN 361 – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Auffanggurte
! EN 813 - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Sitzgurte;
! EN 358 - Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktionen und zur Verhinderung von
Abstürzen - Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte;
! EN 795 - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Anschlageinrichtungen.
KATALOG-NR.
HERSTELLUNGSDATUM
DATUM INGEBRAUCHNAHME
SONSTIGE BEMERKUNGEN
ul. Czerniakowska 16, 00-701 Warszawa, Polen, Nr. 1437
NÄCHSTE INSPEKTION FÄLLIG:
EU-Zertifikat ausgestellt durch:
CENTRALNY INSTYTUT OCHRONY PRACY
UNTERSCHRIFT
SERVICETECHNIKER
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