Betriebs- und Wartungshinweise
8.10 Stilllegung und Aufbewahrung
Vor Stilllegung und Aufbewahrung ist das Motorgerät gründlich zu reinigen und auf
Beschädigungen zu überprüfen.
Reinigung und Pflege: Kap. 8.1, Seite 31
Motorgerät nur in trockenen Räumen aufbewahren. Es dürfen keine offenen Feuerstellen oder
dergleichen in der Nähe sein. Unbefugte Benutzung – insbesondere durch Kinder – ausschließen.
Vor längerer Aufbewahrung (>4 Wochen) sind zusätzlich die Tanks für die Betriebsstoffe an einem gut
belüfteten Ort zu leeren und zu reinigen. Motor bei leerem Kraftstofftank starten und Vergaser
leerfahren bis der Motor ausgeht. Ölreste aus der Kraftstoffmischung könnten sonst die Vergaserdüsen
verschließen und einen späteren Start erschweren.
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