Thermo50_02_de_d.fm Seite 4 Dienstag, 27. Mai 2003 11:53 11
Einbauort
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Einbauort
Das Wasserheizgerät darf nur außerhalb des Fahrgastraums eingebaut
werden.
Der Einbau der Heizgeräte erfolgt vorzugsweise im Motorraum in gegen
Spritzwasser geschützte Bereiche der vorderen Kotflügel oder an der
Spritzwand.
Der Einbau der Heizgeräte erfolgt möglichst tief, damit eine selbsttätige
Entlüftung von Heizgerät und Umwälzpumpe gewährleistet ist. Dies gilt
besonders wegen der nicht selbst ansaugenden Umwälzpumpe.
ACHTUNG:
Die Öffnungen der Wasseranschlussstutzen dürfen in keiner Einbaula-
ge nach unten zeigen.
ACHTUNG:
Der Einbau der Heizgeräte darf nicht erfolgen:
– in unmittelbarer Nähe von oder über heißen Teilen
– im direkten Spritzwasserbereich der Räder
– unterhalb der Watlinie des Fahrzeuges
– Die gesetzlichen Bestimmungen für den Einbau auf Seite 1 sind zu
beachten
– Für den Einbau Thermo 50 in Fahrzeuge für den Transport gefährli-
cher Güter müssen zusätzlich zur StVZO die Anforderungen der
ADR erfüllt sein
– Soll der Betrieb des Wasserheizgerätes in einem separat installierten
Heizsystem erfolgen, ist im System ein Überdruckventil mit max. 2,5
bar vorzusehen und zuvor in jedem Falle eine Einbauplanung bei
Webasto zur Genehmigung vorzulegen.
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Bild 1:
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Diese Einbaulage ist bei
Betrieb mit PME nicht zulässig!
Einbaulagen
Thermo 50
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