Funktion
Betriebsfunktion
Sicherheitsfunktion
Funktionsbeschreibung
Bei erstmaliger Einschaltung, nach
Spannungsausfall sowie nach einer
Störabschaltung, nach Gasmangel oder
nach 24 Stunden Stillstand beginnt die
Vorbelüftungszeit von 24 sec.
Während der Vorspülzeit wird
- der Gebläsedruck überwacht
- der Feuerraum auf Flammensignale
überwacht.
Nach Ablauf der Vorspülzeit
- wird die Zündung zugeschaltet
- wird das Haupt- und Sicherheits-
magnetventil geöffnet.
- Brenner startet
Überwachung
Die Flamme wird von einer Ionisations-
sonde überwacht. Die Sonde ist isoliert
auf dem Gaskopf montiert und führt
durch die Stauscheibe in die Flammen-
zone. Die Sonde darf keinen elektri-
schen Kontakt mit geerdeten Teilen
bekommen. Tritt zwischen Sonde und
Brennermasse ein Kurzschluß auf,
schaltet der Brenner auf Störung.
Bei Brennerbetrieb entsteht in der
Gasflamme eine ionisierte Zone, durch
die ein gleichgerichteter Strom von der
Sonde zum Brennermund fließt. Der
Ionisationsstrom muss in Volllast min.
7µA betragen.
Kompaktarmatur
4
Sicherheitsfunktionen
- Bildet sich beim Start des Brenners
(Gasfreigabe) keine Flamme, so wird
nach Ablauf der Sicherheitszeit von
max. 3 Sekunden der Brenner abge-
schaltet, das Gasventil schließt.
- Bei Flammenausfall während des
Betriebes wird die Gaszufuhr
innerhalb einer Sekunde unterbro-
chen. Es wird ein Neustart ausgeführt.
Startet der Brenner wird der Betrieb
fortgesetzt. Ansonsten erfolgt eine
Störabschaltung.
- Bei Luftmangel während der Vorbelüf-
tung oder während des Betriebs
erfolgt eine Störabschaltung.
- Bei Gasmangel geht der Brenner nicht
in Betrieb bzw. schaltet ab. Sobald
wieder ausreichend Gasdruck
ansteht, startet Brenner erneut.
Bei Regelabschaltung
- Regelthermostat unterbricht Wär-
meanforderung
- Gasmagnetventile schließen
- Flamme erlischt
- Ventildichtheitsprüfung wird durch-
geführt
- Brennermotor schaltet ab
- Brenner ist betriebsbereit
02/2011 - Art. Nr. 4200 1021 2401B
F4
Gasmangelsicherung
F6
Luftmangelsicherung
Y12
Sicherheitsmagnetventil
Y13
Hauptmagnetventil
1
Thermisch auslösendes
Sicherheitsabsperrventil
(bauseits)
104
Gasdruckregler
106
Sieb
108
Gaskugelhahn (bauseits)
119pBr Meßpunkt Gasausgangsdruck
119.1
Meßpunkt Gasdruck vor Gasar-
matur
119.2
Meßpunkt Luftdruck
pF
Feuerraumdruck
pG
Gasdruck
pL
Luftdruck
Hinweis CH
In der Gaszuleitung ist gemäß SVGW-
Gasleitsätze ein Sicherheitshauptgas-
ventil (Pos.1) anzuordnen.
Hinweis DE
Gasfeuerstätten müssen laut Muster-
Feuerungsverordnung mit einem
thermisch auslösenden Absperrventil
(Pos.1) ausgerüstet werden.