Einbauerklärung
(Im Sinne der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42; Anhang II B)
Leister Technologies AG, Galileo-Strasse 10, CH-6056 Kaegiswil / Schweiz erklärt hiermit, dass die
unvoll ständige Maschine
Bezeichnung:
Typ:
Ausführung:
– soweit es vom Lieferumfang her möglich ist – den anwendbaren grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinen -
richtlinie (2006/42) entspricht.
Die unvollständige Maschine entspricht überdies den Anforderungen der folgenden EG-Richtlinie(n):
EG-Richtlinie(n):
Harmonisierte Normen:
Ferner erklären wir, dass für diese unvollständige Maschine die speziellen technischen Unterlagen gemäss
Anhang VII (Teil B) erstellt wurden und verpflichten uns, diese auf begründetes Verlangen den Marktüberwachungs-
behörden elektronisch zu übermitteln.
Name des Dokumentationsbevollmächtigten: Volker Pohl, Manager Product Conformity
Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine wird so lange untersagt, bis gegebenenfalls festgestellt wurde,
dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut wurde, den Bestimmungen der EG-Maschinen-
richtlinie (2006/42) entspricht.
Kaegiswil, 21.10.2015
Entsorgung
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen sollen einer umweltgerechten Wiederverwertung zu-
geführt werden. Nur für EU-Länder: Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll! Gemäß der
Europäischen Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und ihrer Um setzung in na-
tionales Recht müssen nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt werden.
Heissluft-Gebläse
HOTWIND
PREMIUM oder SYSTEM
Elektromagnetische Verträglichkeit
2004/108 (gültig bis 19.04.2016), 2014/30 (gültig ab 20.04.2016)
Niederspannungsrichtlinie
2006/95 (gültig bis 19.04.2016), 2014/35 (gültig ab 20.04.2016)
RoHS - Richtlinie 2011/65
EN 12100, EN 55014-1, EN 55014-2, EN 61000-3-2, EN 61000-3-3,
EN 61000-3-11 (Z
), EN 62233, EN 60335-2-45, EN 50581
max
Bruno von Wyl, CTO
Andreas Kathriner, GM
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