1 0. ENTSORGUNG
Dieses Gerät erfüllt die Voraussetzungen der entsprechenden EG-Direktiven in Bezug auf den
Umweltschutz (2002/96/EG, 2003/1 08/EG, 2002/95/EG).
Das Gerät muss am Ende seines Produktlebenszyklus entsprechend der Vorschriften für
DE
Sondermüll entsorgt werden, da es sich dabei nicht um normalen Hausmüll handelt.
Das Produkt besteht aus Materialien, die nicht biologisch abbaubar sind und deren Substanzen
möglicherweise die Umwelt schädigen, wenn sie nicht ordnungsgemäß entsorgt werden.
1 1 . GEWÄHRLEISTUNG
In China hergestellt. GCE gewährt auf dieses Produkt 24 (vierundzwanzig) Monate Garantie oder gemäß
den gesetzlichen Gewährleistungsrechten ab dem Tag der Auslieferung in Bezug auf fehlerhaftes Design,
Material und schlechte Arbeitsausführung.
GCE kann nicht für Produktionsausfall, Gewinnverlust oder jedweden anderen Folgeschaden oder
indirekten Schaden haftbar gemacht werden. Im Falle von Fehlern bei der Ware aufgrund von
fehlerhaftem Design, Material oder schlechter Arbeitsausführung, beschränkt sich die Haftung von GCE
auf die Reparatur oder den Austausch von dieser Ware, vorausgesetzt, dass GCE innerhalb von drei
Monaten ab dem Datum der Auslieferung oder Übergabe schriftlich darüber informiert wurde. GCE haftet
nicht, wenn das Produkt von nicht durch GCE autorisiertes Personal verändert, gewartet oder repariert
wurde oder wenn das Gerät in einer Art und Weise verwendet wird, die nicht seinem beabsichtigten
Zweck entspricht. GCE haftet nicht für die Folgen unsachgemäßer Nutzung des Geräts, die durch die
Nichteinhaltung der Betriebsanleitung entstanden sind.
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