– Bei der Verwendung von beschädigten oder fehlerhaften Bauteilen.
– Eine Erhöhung der Arbeitshöhe durch Verwendung von Leitern, Kästen oder anderen Vorrichtungen.
1.5 Urheber- und Schutzrechte
Alle Rechte an der Aufbau- und Verwendungsanleitung liegen beim Hersteller. Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugs-
weise, ist nur mit Genehmigung des Herstellers gestattet. Der Hersteller behält sich alle Rechte an Patenterteilungen und
Gebrauchsmustereintragungen vor. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz!
1.6 Ausgabedatum
Das Ausgabedatum der vorliegenden Aufbau- und Verwendungsanleitung ist der 02.05.2022.
2. Angaben zum Produkt
2.1 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die in der vorliegenden Aufbau- und Verwendungsanleitung aufgeführten Fahrgerüste (fahrbaren Arbeitsbühnen) dürfen nur
nach den Vorgaben der DIN EN 1004-1 und der unter Punkt 7 aufgeführten Modellübersicht verwendet werden.
Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) der Serie ProTec
!
WARNUNG
Maximale Belastung:
– Arbeitsebene 2,00 m x 0,60 m: 240 kg; 1 Person
– Maximale Horizontalkraft bei Belagbühnen: 30 kg
– Es darf immer nur auf einer Belagbühne gearbeitet werden.
– Der Aufstieg darf nur von innen erfolgen.
– Maximale Standhöhe beträgt 10,00 m in allseits geschlossenen Räumen und 6,20 m im Freien.
– Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) darf nur auf ausreichend tragfähigem und ebenen Untergrund aufgestellt
werden.
– Die Ausrichtung muss mit einer Wasserwaage in vertikaler und horizontaler Richtung überprüft werden. Die maximal
zulässige Neigung beträgt 1 %. Fahrgerüste (fahrbare Arbeitsbühnen) ohne Höhenverstellung sind durch Unterlegen von
bruch- und rutschfestem Material auszurichten.
– Vor dem Gebrauch ist sicherzustellen, dass alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden und das Fahr-
gerüst (fahrbare Arbeitsbühne) ordnungsgemäß entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung errichtet wurde.
– Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) ist gegebenenfalls mit Ballast und/oder mit Auslegern gegen Kippen zu
sichern. Ballastierungstabellen auf Seiten 128 – 129 beachten.
2.2 Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) darf nur für den unter 2.1 angegebenen bestimmungsgemäßen Gebrauch einge-
setzt werden. Eine Abweichung davon gilt als nicht bestimmungsmäßige Verwendung. Nicht bestimmungsgemäß ist
unter anderem:
– Das Anbringen von Überbrückungen zwischen Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) und einem Gebäude oder einer
anderen Konstruktion.
– Das Verbinden mehrerer Fahrgerüste (fahrbarer Arbeitsbühnen) zu einem Flächen-, Raum- oder Traggerüst.
– Die Nutzung als Treppenturm zum Aufstieg auf andere fahrbare Arbeitsbühnen.
– Das Anbringen und der Gebrauch von Hebevorrichtungen.
vor Überlastung des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne).
vor Einsturz des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne),
schwere oder tödliche Verletzungen sind möglich.
1000 entspricht der Lastklasse 3 (200 kg/m
®
ProTec
1000
®
Belagbühnenfläche).
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