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mastro NGER 7 - 70 Mode D'emploi page 3

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1.
INSTALLATION
Vor der Installation und Benutzung des Gerätes ist der Text dieser Anleitung zu beachten.
Für EU und CH (Schweiz) gilt:
Das Gerät muss nach den geltenden nationalen Vorschriften angeschlossen und betrieben werden. Das gilt
besonders für die Installation, die Belüftung des Aufstellungsraumes sowie die Abführung der
Verbrennungsprodukte.
Nur für CH (Schweiz) gilt:
SVGW-Gasleitsätze G1 (2002): Gasinstallationen
EKAS-Richtlinie Nr. 1942: Flüssiggas Teil 2
Vorschriften der kantonalen Instanzen (z.B. Feuerpolizeivorschriften)
Für DE (Deutschland) gilt:
Dieses Gerät muss nach den geltenden Installationsvorschriften angeschlossen werden. Es darf nur in
einem ausreichend belüfteten Raum aufgestellt und benutzt werden, um die Bildung unzulässiger
Konzentrationen gesundheitsschädlicher Verbrennungsprodukte zu vermeiden.
Nachfolgend aufgelistete Rechtsverordnungen, technische Regeln und Richtlinien können bei der
Aufstellung und dem Betrieb des Gerätes verbindlich sein:
Bauordnungen der Länder
Feuerungsverordnungen der Länder
Verordnungen über Arbeitsstätten (ArbstättV)
Bauaufsichtliche Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen
DVGW-Arbeitsblatt G 600 (TRGI), „Technische Regeln für Gasinstallationen".
TRF „Technische Regeln Flüssiggas"
DVGW – Arbeitsblatt G 634 „Installation von Großküchen – Gasverbrauchseinrichtungen"
Unfallverhütungsvorschrift VBG 21
Unfallverhütungsvorschrift VBG 77
Sicherheitsregeln für Küchen ZH 1/37
Richtlinie „Raumlufttechnische Anlagen für Küchen" VDI 2052
Bestimmungen der Energieversorgungsunternehmen (GVU)
1.1 Hinweise
Für die Aufstellung und Einstellung des Gerätes, sowie gegebenenfalls die Umstellung auf eine andere
Gasart, ist die Inanspruchnahme eines fachkundigen Installateurs erforderlich. Die vom Hersteller oder
seinem Beauftragten versiegelten Teile dürfen vom Installateur nicht betätigt werden.
Während des Betriebes muss das Gerät beaufsichtigt sein.
1.2 Aufstellung
Das Gerät muss auf einen stabilen, tragfähigen Unterbau aufgestellt werden. Die Aufstellfläche muss eben
und waagerecht sein. Bei Aufstellung auf einen Tisch, muss dieser aus nichtbrennbarem Material sein.
Wird das Gerät bauseits mit einem flexiblen Schlauch angeschlossen, so muss es auf der Aufstellfläche
befestigt werden. Diese Befestigung gilt bei Standgeräteausführung grundsätzlich.
Bei der Aufstellung des Gerätes neben temperaturempfindlichen Teilen (z.B. Möbel, Elektroleitungn in einer
Wand), ist ein Sicherheitsabstand von 100 mm zu der Rückwand und 200 mm zu den Seitenwänden
einzuhalten.
1.3 Gasanschluss
Vor dem Anschluss ist zu kontrollieren, dass das Gerät auf die am Aufstellungsort vorhandene Gasart
eingerichtet ist. Es ist zu überprüfen, ob die Liefereinstellung des Gerätes mit der vorhandenen Gasart
übereinstimmt.
Ist das nicht der Fall, muss eine Umstellung durchgeführt werden oder es darf keine Inbetriebnahme
erfolgen.
Werden ausserhalb des Gerätes flexible Schlauchleitungen eingesetzt, so dürfen nur Schläuche nach DIN
3384 verwendet werden. (Je nach Land solche, die für diesen Einsatz zugelassen sind.)
In die Gaszuleitung ist an gut erreichbarer Stelle eine zugelassene Anschlussarmatur (Gasabsperrhahn)
einzubauen.
Je nach nationaler Anforderung ist eine thermisch auslösende Absperreinrichtung vor dem Gerät
einzubauen.
Nach dem Anschluss müssen alle gasführenden Leitungen unter Betriebsdruck durch Abpinseln mit
schaumbildenden Mitteln oder Lecksuchspray auf Dichtheit überprüft werden.
NEU:
BGV D34
NEU:
BGV D18
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