Gewährleistung
Die Gewährleistung entspricht den gesetzlichen Bestimmun-
gen und beginnt am Tag des Kaufes.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Sollte dieses Gerät wider Erwarten Mängel aufweisen, so wer-
den diese kostenlos beseitigt wenn:
– Das Gerät an die genannte Serviceadresse gesandt wird.
– Der Kaufbeleg beiliegt.
– Das Gerät bestimmungsgemäß behandelt und verwendet
wurde.
– Keine fremden Ersatzteile eingebaut oder Eingriffe vorge-
nommen wurden.
Nicht unter die Gewährleistung fallen Folgekosten und natür-
liche Abnutzung.
Wichtig
Bei Geltendmachung von Ansprüchen aus Garantie und
Gewährleistung ist eine ausführliche Beschreibung des
Mangels unerlässlich. Detaillierte Hinweise erleichtern und
beschleunigen die Bearbeitung.
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