Bestimmungsgemäße Verwendung; Pflichten Des Betreibers - Abicor Binzel FES-200 Mode D'emploi

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2 Sicherheit
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Beachten Sie das beiliegende Dokument Sicherheitshinweise.
2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
• Das in dieser Anleitung beschriebene Gerät darf ausschließlich zu dem in der Anleitung beschriebenen
Zweck in der beschriebenen Art und Weise verwendet werden. Beachten Sie dabei die Betriebs-,
Wartungs- und lnstandhaltungsbedingungen.
• Jede andere Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
• Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen zur Leistungssteigerung sind nicht zulässig.

2.2 Pflichten des Betreibers

Elektromagnetische Störungen
Durch den Gebrauch in Wohnbereichen.
• Nur in Industriegebieten entsprechend der DIN EN 61000-6-3 verwenden.
• Personen, die das Absauggerät benutzen oder Wartungsarbeiten daran durchführen, müssen vor dem
Gebrauch speziell eingewiesen werden.
Diese Einweisung muss den Gebrauch des Gerätes und der Substanzen für die es benutzt werden soll,
einschließlich der sicheren Entsorgung des aufgenommenen Materials beinhalten.
Pflichten des Betreibers: BetrSichV §7: Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel einhalten.
Beachten Sie dabei folgende:
• 89/391/EWG: Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit
• 2009/104/EG: Richtlinie über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei
• 2004/108/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
• DIN EN 61000-3 Teil11: Elektromagnetische Verträglichkeit, Grenzwerte - Begrenzung von
• DIN EN 61000-6-3: Elektromagnetische Verträglichkeit - Störaussendung Wohnbereich, Geschäfts-
• DIN EN 61000-6-4: Elektromagnetische Verträglichkeit - Störaussendung für Industriebereich
• DIN EN ISO 15012-1: Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Schweißen und verwandten Prozessen
• Arbeitsschutzregeln des jeweiligen Landes. Bsp. Deutschland: Arbeitsschutzgesetz und
• Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zur Unfallverhütung
DE - 4
WARNUNG
und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit.
Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit.
elektromagnetische Verträglichkeit.
Spannungsänderungen
und Gewerbebetriebe, sowie Kleinbetriebe
- Einrichtungen zum Erfassen von Schweißrauch
Betriebssicherheitsverordnung
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